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Urteil für Fotografen: Man darf Gebäudefotos veröffentlichen

Dies ist ein wichtiges Urteil für Fotografen: Man darf Gebäude auch ohne Zustimmung des Besitzers fotografieren und diese Bilder veröffentlichen.

Von Patrick Woods (23.02.2010)

Fotografen dürfen Bilder von Gebäuden veröffentlichen und auch kommerziell verwerten – auch wenn der Besitzer dies untersagen will. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) laut heise.de entschieden. In dem aktuellen Fall hatte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gegen ein Fotoportal geklagt. Dort hatte ein Fotograf Bilder eines Schlosses zum Verkauf angeboten. Die Stiftung, die Betreiberin des Parks, verbietet kommerzielle Fotoaufnahmen des Parks.

In einer ersten Entscheidung hatte das Landgericht Brandenburg 2008 der Klägerin Recht gegeben. Es handele sich bei den unerwünschten Aufnahmen um eine Eigentumsverletzung, so das Gericht. Es sei rechtmäßig, den Zutritt zu erlauben und Fotos zu verbieten. Das Urteil hatte für Aufsehen gesorgt, weil es potenziell sämtliche Fotos im öffentlichen Raum gefährden könnte. Jetzt, in der nächsthöheren Instanz entschied das Oberlandesgericht anders. Auch als Eigentum der Stiftung kann diese nicht verbieten, Bilder des Parks zu machen und zu veröffentlichen.

Quelle. heise.de

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