Vorratsdatenspeicherung in der Kritik

 

Vorratsdatenspeicherung in der Kritik

Innenminister gegen Zweiklassen-Recht bei Datenspeicherung

Ingo Wolf kritisiert Gesetzespläne

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) hat vor einem "Zweiklassen-Recht" bei der geplanten Speicherung von Daten auf Vorrat gewarnt.

(09.11.2007)

"Wir befürchten, dass der Schutz der Berufsgeheimnisträger in Zukunft aufgeweicht und nicht mehr so ernst genommen wird wie nötig", sagte Wolf der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Damit werde die Freiheit der Bürger in einem ganz sensiblen Bereich beeinträchtigt.

Die Vorratsdatenspeicherung, die am Freitag im Bundestag zusammen mit der Neufassung der Telefonüberwachung verabschiedet werden soll, setzt eine EU-Richtlinie um. Danach sollen alle Verbindungsdaten - nicht die Inhalte - für ein halbes Jahr gespeichert werden und für Zwecke der Strafverfolgung zur Verfügung stehen. Gegen beide Vorhaben gibt es massive Proteste.

Für Anwälte, Ärzte und Heilberufe sowie für Journalisten soll bei der Datenspeicherung nur ein eingeschränktes Erhebungs- und Verwertungsverbot gelten. "Hiermit haben wir bisher in Deutschland keine praktischen Erfahrungen", warnte Wolf. "Das Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger ist ein hohes Gut in unserem Rechtsstaat", betonte der Freidemokrat. "Wir wollen ein einheitliches Zeugnisverweigerungsrecht für alle Berufsgeheimnisträger. Ein Zweiklassen-Recht sehen wir kritisch." (dpa/hal)

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