Urteil zur Vorratsdatenspeicherung |

Nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lässt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Zeitrahmen bis zur möglichen Vorlage eines neuen Gesetzes weiter offen.
(05.03.2010)
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström will bis Jahresende die Richtlinie unter dem Gesichtspunkt evaluieren lassen, ob sie angemessen und effektiv ist. Malmström sagte der Zeitung "Die Welt": "Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind. Sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist."
Die europäische Regelung verpflichtet Deutschland, ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu beschließen. Die Brüsseler Behörde dämpfte aber Hoffnungen auf eine Neufassung des EU-Gesetzes. "Es sind keine Änderungen an der Richtlinie vorgesehen", sagten EU-Diplomaten unter Verweis darauf, dass 2006 alle 27 Mitgliedsstaaten der Richtlinie zugestimmt hätten und die Regelung weiten Spielraum für die nationale Umsetzung gebe. "Deutschland soll sich keine überzogenen Hoffnungen machen."
Die Verfassungsrichter hatten das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am Dienstag in der jetzigen Form gekippt, die entsprechende EU-Richtlinie aber nicht infrage gestellt. Die EU- Kommission lässt Berlin ausreichend Zeit für ein neues Gesetz. Während die Union rasch ein neues, am Karlsruher Urteil orientiertes Gesetz auf den Weg bringen will, will sich Leutheusser- Schnarrenberger nicht unter Druck setzen lassen.
Sechs EU-Staaten haben noch keine nationalen Regeln erarbeitet - die EU-Kommission bereitet daher Vertragsverletzungsverfahren gegen sie vor. Gegner von Vorratsdatenspeicherungen wollen nach dem deutschen Urteil auch die EU-Richtlinie zu Fall bringen. Nach Angaben des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn (FDP) wollen auch die FDP-Europaminister aus den Bundesländern versuchen, Einfluss auf die Richtlinie zu nehmen.
Der Deutsche Presserat begrüßte das Urteil. "Dem schleichenden Prozess der Entwertung des Quellenschutzes ist damit von verfassungsrechtlich höchster Stelle Einhalt geboten", sagte der neu gewählte Sprecher Bernd Hilder in einer Mitteilung. (dpa/tc)
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