Beim Online-Shopping im Ausland gilt deutsches Recht

Verbraucherschutz informiert

Kaufen Verbraucher in Deutschland über das Internet bei einem ausländischen Unternehmen ein, gilt bei Rechtsstreitigkeiten deutsches Recht.

(06.06.2007)

Nach dem Bestimmungslandprinzip greife immer das Recht des Landes, in das die Ware geht, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit. Von anders lautenden Klauseln eines Vertragspartners sollten sich Kunden nicht beeindrucken lassen. Sie hätten keine Wirkung. Beim Kauf im Ausland sollten Verbraucher darauf achten, dass der Verkäufer die Preise vollständig, also inklusive Steuern, Versand- und Verpackungskosten angibt, so die Verbraucherschützer. Wichtig sei außerdem, dass auf Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme hingewiesen wird. Diese und weitere Hinweise enthält der Ratgeber «Online-Shopping in Europa». Er kann zum Preis von fünf Euro bestellt werden bei der Verbraucherzentrale NRW, Zentralversand, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf oder im Internet unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de. (dpa)

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