Streit um Klone |
Das mit dem Fall Apple vs. Psystar befasste Gericht hat dem Kläger einen Antrag für eine Klageerweiterung gewährt.
Von Peter Müller (02.12.2008)
Demnach muss sich Psystar nun auch wegen Verstoßes gegen den Digital Millenium Copyrights Act (DMCA) verantworten. Apples Anwälte hätten nach eigenen Angaben seit Klageeinreichung weitere belastende Indizien gegen den Hersteller des Mac-Clones Open Computer gefunden. Details zu den Indizien bezüglich der Psystar-Produkte und des Marketings nannten die Anwälte nicht.
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