Apple gegen Psystar |
Der Rechtsstreit zwischen Apple und Psystar geht in eine neue Runde. Psystar hat jetzt seine Begründung für eine Gegenklage fristgerecht eingereicht.
Von Patrick Woods, Peter Müller (10.12.2008)
Psystar hat dem Gericht eine abgeänderte Fassung seiner Gegenklage gegen Apple vorgelegt. Damit rückt der Klon-Hersteller ein Stück von seiner bisherigen Position ab, in dem er Apple "Monopolbildung" vorwarf, weil Apple OS X exklusiv auf den eigenen Rechnern vertreibt. Jetzt beschränkt sich Psystar auf eine Argumentation rund um das Urheberrecht. Das Unternehmen beruft sich auf eine Missbrauchsargumentation. Apple würde das Urheberrecht missbrauchen, um künstliche Wettbewerbsschranken zu errichten.
Richter William Alsup hatte Mitte November Psystars Klage zurückgewiesen und dem Unternehmen 20 Tage Zeit gegeben, neue Argumenten vorzulegen. Der Hersteller des Mac-Klons Open Computer wehrt sich gegen Apples Vorwurf der Verletzung von Urheberrechten. Die bisherigen Argumente seien bisher "wenig erhellend" gewesen, wie Richter Alsup argumentierte. Laut Apple Insider ist Psystar der Aufforderung fristgerecht nachgekommen. Ob das Gericht jedoch die Gegenklage nun zulässt, will es in einer Anhörung am 15. Januar entscheiden.
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