Klon-Streit

 
Der Open Computer von Psystar

Klon-Streit

Psystar: Haben Mac-OS X bei Apple gekauft

In Kürze entscheidet das mit dem Streit zwischen Apple und Psystar beschäftigte Gericht über die Zulassung der Gegenklage des Klon-Herstellers gegen Apple.

Von Peter Müller (14.01.2009)

Psystar wirft dem Mac-Hersteller vor, mit seinen Lizenzbedingungen für Mac-OS X gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen und so nicht bestimmen zu dürfen, auf welche Computer das System installiert werden dürfe. Während Apple darauf besteht, dass Leopard nur auf Hardware von Apple gespielt werden dürfe, installiert Psystar das System auf seine Open Computer. Dies sei rechtens, argumentiert nun Psystar und bezieht sich auf eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 1908, die in den Copyright Act von 1976 eingegangen ist. Demnach dürfe der Käufer eines urheberrechtlich geschützten Werkes diese oder eine gesetzmäßig angefertigte Kopie weitergeben oder verkaufen, ohne die Erlaubnis des Urhebers zu benötigen. Psystar argumentiert nun, Kopien von Mac-OS X rechtmäßig bei autorisierten Händlern und sogar direkt bei Apple erworben zu haben und nun damit anfangen zu dürfen, was man wolle. Apple hatte zuletzt am 30. Dezember die neuen Argumentationen Psystars, die eine erneute Abweisung der Gegenklage verhindern sollen, als "Schall und Rauch" bezeichnet.

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