Kartellstrafe |
Intel legt die von der EU-Kommission gegen den Chip-Hersteller wegen Verletzung des Wettbewerbes verhängte Rekordstrafe Berufung ein.
Von Hans-Christian Dirscherl (13.05.2009)
Das Bußgeld gegen Intel übertrifft sogar das seinerzeit gegen Microsoft verhängte Bußgeld von knapp 900 Millionen Euro. Die Wettbewerbshüter der EU bestraften Intel mit dem Bußgeld dafür, dass der Chip-Hersteller dem Media Markt Sonderrabatte einräumte - im Gegenzug verlangte Intel, dass dieser Großhändler nur Rechner mit Intel-CPUs verkaufte. PCs AMD-Prozessoren flogen dadurch aus den Regalen der Media Markt-Filialen. Intel habe zudem einige PC-Hersteller dafür bezahlt, dass diese nur verzögert Geräte mit einem neuen AMD-Prozessor auf den Markt brachten oder insgesamt nur Intel-CPus einbauten - auch das wurde durch das Bußgeld jetzt bestraft. Die EU-Kommission verlangt zudem, dass Intel diese wettbewerbsverzerrende Praxis beendet.
AMD hatte gegen Intels Vorgehen schon vor längerer Zeit Beschwerde eingereicht, die EU-Kommission nahm schließlich ein Wettbewerbsverfahren auf.
„Die Kommission hat heute festgestellt, dass Intel seine Marktmacht seit Jahren grob missbraucht. Mit dieser Entscheidung wird der Monopolist in seine Schranken gewiesen. Nun kann die Marktmacht dahin gehen, wo sie eigentlich hingehört – zu den Computer-Herstellern, den Computerhändlern und vor allem den Käufern von PC“, so Giuliano Meroni, President AMD EMEA.
„Auch wenn wir starke Einwände gegen diese Entscheidung haben, werden wir während des Berufungsverfahren mit der Kommission zusammenarbeiten und sicherstellen, dass wir die in der Entscheidung vorgeschriebenen Maßnahmen einhalten. Wir werden auch weiterhin in Produkte und Technologien investieren, um Europa und dem Rest der Welt die leistungsfähigsten Prozessoren zu niedrigen Preisen anbieten zu können.“
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