Das war das Mac-Jahr 2009 |
Apple hat im Streit um Mac-Klone Recht bekommen, Psystar stellt den Verkauf des Open Computers ein. Die unterlegene Partei legt jedoch Berufung ein, während aus Russland ein weiterer Klon-Hersteller in das Marktgeschehen eingreift.
Von Redaktion Macwelt (31.12.2009)
Computer mit dem Betriebssystem Mac-OS X dürfen weiterhin nur von Apple kommen. Das US-Konzern setzte sich vor Gericht im langwierigen Prozess gegen die in Miami, Florida ansässige Firma Psystar durch, die billigere Rechner mit dem Apple-Betriebssystem verkauft hatte.
Das Urteil des Richters William Alsup vom 9. November hat Präzedenzcharakter und sichert Apples Geschäftsmodell, dass das Betriebssystem Mac-OS X nur auf Geräten verwendet werden darf, die von Apple stammen. Mit dem Wechsel von Apple auf Prozessoren von Intel ist es technisch vergleichsweise einfach geworden, billigere Personal Computer auf das Macintosh- Betriebssystem umzurüsten. So hatte die Firma Psystar vor rund eineinhalb Jahren angefangen, günstige und unscheinbare Geräte des Namens "Open Computer" mit dem Mac-Betriebssystem zu verkaufen.
Apple verklagte das Unternehmen aus Florida im Sommer 2008. Im Mai dieses Jahres suchte Psystar zusätzlichen Schutz in einem Insolvenzverfahren. Der Richter entschied nun dem im Internet veröffentlichten Urteil zufolge, Psystar habe in mehrfacher Hinsicht die Rechte von Apple verletzt, unter anderem habe die Modifizierung der Mac-OS-Software gegen Urheberrecht verstoßen. Dabei missachtete Psystar laut Urteil nicht nur Apples Lizenzbedingungen, welche die Installation von Mac-OS X auf Drittrechnern untersagen. Auch habe Psystar mit seiner Technik zur Umgehung einer Installationsrestriktion den Digital Millenium Copyrights Act (DMCA) verletzt.Aus dem Urteil folgte jedoch keine automatische Aufforderung an Psystar, keine Open Comuter mehr zu verkaufen. Eine derartige Verfügung hatte Apple sofort beantragt, sich mit Psystar dann aber außergerichtlich geeinigt und den Streit um Urheberrechte an Mac-OS X teilweise beigelegt. In der Vereinbarung mit Apple verspricht Psystar nun, in Zukunft keine Rechner mehr mit vorinstalliertem Mac-OS X zu verkaufen und verpflichtet sich weiter zur Zahlung eines Schadensersatzes in bisher nicht bekannter Höhe.
Eine Hintertür für Psystar lässt die Vereinbarung jedoch offen: Die Software Rebel EFI, mit der die Installation von Mac-OS X auf einem herkömmlichen PC erst möglich wird, kann Psystar weiter verkaufen. Das in Florida ansässige Unternehmen betont, mit dem Tool nur eigene Software zu verkaufen. Rechner wird Psystar künftig ohne vorinstalliertes Mac-OS X 10.6 verkaufen und auch keine Kopie beilegen. Im Gegenzug will Apple alle noch anhängigen Klagen gegen Psystar etwa wegen Verletzung der Markenrechte und unfairer Wettbewerbspraktiken fallen lassen. Die Verantwortung für die Verletzung der Urheberrechte an Mac-OS X 10.6 sollen künftig also die Kunden übernehmen, die mit Hilfe von Rebel EFI auf herkömmliche PCs bei Apple gekaufte Betriebssystem installieren.
Im Streit um die Rechtmäßigkeit es Open Computers gibt Psystar jedoch nicht auf und legt Berufung vor dem Berufungsgericht des Ninth Circuit in San Francisco eingelegt. Bis über diese Berufung und alle weiteren von Psystar eingelegten Rechtsmittel final entscheiden wird, kann Apple auch nicht auf die rund 2,7 Millionen US-Dollar Schadensersatz, die Bestandteil der Einigung waren, zugreifen.
Psystar bemüht sich, den Fall Rebel EFI weiter in Florida verhandeln zu lassen, Apple hatte eine Zusammenlegung der beiden Fälle beantragt. Während Apple Psystar in Kalifornien verklagte, reichte dieses in Florida eine Gegenklage ein, die Apple unter anderem vorwirft, mit der Kopplung seines Betriebssystems an die eigenen Rechte den Wettbewerb zu verhindern.
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