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Gutachten: Street View teilweise gesetzeswidrig

Obwohl Google Personen und Kennzeichen anonymisiert, sei die Vorgehensweise von Street View teilweise rechtswidrig. Dies besagt ein neues Rechtsgutachten.

(02.03.2010)

Die Foto-Aufnahmen deutscher Städte durch Google Street View verstoßen zu großen Teilen gegen deutsches Recht. Das ist das Ergebnis eines von der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens, das Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) am Montag in Mainz vorgestellt hat. In der wissenschaftlichen Vorlage wird unter anderem kritisiert, dass die Rohversion der Aufnahmen unanonymisiert in die USA geschickt wird. "Was dort mit den Daten geschieht, weiß niemand", so Bamberger. Google müsse gewährleisten, dass die Daten direkt bei der Aufnahme anonymisiert und nicht für andere Zwecke verwendet würden. (dpa)

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