Die öffentlicht-rechtlichen Anstalten bringen 37 Online-Angebote mit beschränkter Verweildauer.
Von dpa dpa (21.07.2010)
Die ARD-Gremien haben den 37 Online-Angeboten ihres Hauses grünes Licht gegeben. Das erklärten die Vorsitzenden der ARD- Rundfunk- und Verwaltungsräte am Dienstag in Berlin. Allerdings dürften viele der Internetangebote nur unter Einschränkung im Netz bleiben. Der größte Einschnitt bedeute für die ARD die zum Teil geringere Verweildauer vieler Fernsehproduktionen im Netz, wie zum Beispiel die von Unterhaltungsserien.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen bis Ende August laut 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ihre Netzangebote dem so genannten Dreistufentest unterziehen, der unter anderem die Auswirkungen auf die private Konkurrenz, die Finanzierbarkeit und die publizistische Relevanz prüft. Das letzte Wort hat in allen 37 Fällen noch die Rechtsaufsicht der jeweiligen Bundesländer.
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