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Ergebnis 1 bis 7 von 7
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23.04.2012 17:04 #1
Stalking - Eine Frau schlägt zurück
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...829217,00.html
"Hochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten."
Ich finde es gut und kann es nachvollziehen, da eine Kollegin auch mal gestalkt wurde. Die Macht des Staates hilft da kaum etwas.
„Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie!“
Otto von Bismarck
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23.04.2012 17:15 #2
Und was machen wir, wenn der Stalker eine geklaute Identität hatte?
Im Zweifel einen Unschuldigen köpfen..
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24.04.2012 07:21 #3
sie hat falsch und sehr wahrscheinlich sogar rechtswidrig gehandelt. Sie hat die Persönlichkeitsrechte des Stalkers mißachtet.
Sie ist Polizistin und muß es eigentlich besser wissen. In der betreffenden Ortschaft gibt es noch eine andere Person gleichen Namens wie der Stalker. Vielleicht stammt die Mail, die man ihr schickte aber auch gar nicht vom angeblichen Absender sondern einem Dritten? Auch diese Möglichkeit hat sie offenbar nicht bedacht. Insofern ist ihr Verhalten auch noch als dumm zu bewerten. Sie hätte bedenken müssen, daß sie auch Unschuldige mit ihrer Aktion treffen kann.
Aber ob schuldig oder unschuldig - auch ein Schuldiger hat Persönlichkeitsrechte, die es zu achten gilt. Wenn ausgerechnet sie als Polizistin diese nicht kennt oder diese absichtlich mißachtet, ist sie für den Job ungeeignet und sollte gehen.
Außerdem stellt sich die Frage warum ausgerechnet die sogenannte Staatsmacht in Gestalt der Polizei, der die Frau angehört, hier nichts ausrichten können soll. Hat die Frau überhaupt den Versuch gemacht? Hat sie Anzeige erstattet? Oder traut die Frau Polizistin ihren eigenen Kollegen nichts zu?the faster you are running
the longer it will take you
to find it
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24.04.2012 09:47 #4
Irgendwie schon doof, dass der Scheiß Persönlichkeitsrecht und Menschenrecht heißt. Und nicht Gute-Führung-Recht oder Nur-wer-sich-gut-benimmt-Recht heißt.
Denkt doch an die unschuldigen Kinder!
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24.04.2012 09:51 #5
Die Handlung der Frau war wohl stark affektiv besetzt. Sie wäre gut beraten gewesen, ihre Reaktion nach de preußischen Beschwerdeordnung gehandelt zu haben: Erst mal eine Nacht drüber schlafen.
So wird sie wohl zur Rechenschaft gezogen werden. Der Flunki, der ihr diese dämliche Mail mit vermutlich der Ablichtung seines Schniedelwurzes geschickt hatt, ist wohl auch dran. Wegen Beleidigung.
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24.04.2012 10:07 #6
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24.04.2012 13:09 #7
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