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Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Wolpertinger Avatar von batrat
    Registriert seit
    17.12.2006
    Ort
    Right next door to hell
    Beiträge
    8.892

    Stalking - Eine Frau schlägt zurück

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...829217,00.html


    "Hochspringerin Ariane Friedrich hat es gereicht: Ein Mann hatte ihr bei Facebook eine obszöne Nachricht geschickt, sie veröffentlichte Namen und Wohnort des mutmaßlichen Täters. Durfte sie das? Drei Fragen, drei Antworten."


    Ich finde es gut und kann es nachvollziehen, da eine Kollegin auch mal gestalkt wurde. Die Macht des Staates hilft da kaum etwas.
    „Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie!“
    Otto von Bismarck

  2. #2
    Avatar von maclin
    Registriert seit
    09.08.2011
    Beiträge
    2.028
    Und was machen wir, wenn der Stalker eine geklaute Identität hatte?
    Im Zweifel einen Unschuldigen köpfen.
    .

  3. #3
    Lever duat us slav Avatar von maiden
    Registriert seit
    10.03.2001
    Beiträge
    16.746
    sie hat falsch und sehr wahrscheinlich sogar rechtswidrig gehandelt. Sie hat die Persönlichkeitsrechte des Stalkers mißachtet.

    Sie ist Polizistin und muß es eigentlich besser wissen. In der betreffenden Ortschaft gibt es noch eine andere Person gleichen Namens wie der Stalker. Vielleicht stammt die Mail, die man ihr schickte aber auch gar nicht vom angeblichen Absender sondern einem Dritten? Auch diese Möglichkeit hat sie offenbar nicht bedacht. Insofern ist ihr Verhalten auch noch als dumm zu bewerten. Sie hätte bedenken müssen, daß sie auch Unschuldige mit ihrer Aktion treffen kann.
    Aber ob schuldig oder unschuldig - auch ein Schuldiger hat Persönlichkeitsrechte, die es zu achten gilt. Wenn ausgerechnet sie als Polizistin diese nicht kennt oder diese absichtlich mißachtet, ist sie für den Job ungeeignet und sollte gehen.

    Außerdem stellt sich die Frage warum ausgerechnet die sogenannte Staatsmacht in Gestalt der Polizei, der die Frau angehört, hier nichts ausrichten können soll. Hat die Frau überhaupt den Versuch gemacht? Hat sie Anzeige erstattet? Oder traut die Frau Polizistin ihren eigenen Kollegen nichts zu?
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  4. #4
    Haarfestiger Avatar von Convenant
    Registriert seit
    25.12.2000
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    Karlsruhe
    Beiträge
    28.811
    Irgendwie schon doof, dass der Scheiß Persönlichkeitsrecht und Menschenrecht heißt. Und nicht Gute-Führung-Recht oder Nur-wer-sich-gut-benimmt-Recht heißt.
    Denkt doch an die unschuldigen Kinder!

  5. #5
    Avatar von Morgenstern
    Registriert seit
    03.10.2007
    Beiträge
    1.884
    Die Handlung der Frau war wohl stark affektiv besetzt. Sie wäre gut beraten gewesen, ihre Reaktion nach de preußischen Beschwerdeordnung gehandelt zu haben: Erst mal eine Nacht drüber schlafen.

    So wird sie wohl zur Rechenschaft gezogen werden. Der Flunki, der ihr diese dämliche Mail mit vermutlich der Ablichtung seines Schniedelwurzes geschickt hatt, ist wohl auch dran. Wegen Beleidigung.

  6. #6
    Avatar von pewe2000
    Registriert seit
    13.02.2003
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    Berlin
    Beiträge
    11.907
    Zitat Zitat von Morgenstern Beitrag anzeigen
    Die Handlung der Frau war wohl stark affektiv besetzt. Sie wäre gut beraten gewesen, ihre Reaktion nach de preußischen Beschwerdeordnung gehandelt zu haben: Erst mal eine Nacht drüber schlafen.

    So wird sie wohl zur Rechenschaft gezogen werden. Der Flunki, der ihr diese dämliche Mail mit vermutlich der Ablichtung seines Schniedelwurzes geschickt hatt, ist wohl auch dran. Wegen Beleidigung.
    Zuerst muss er zur Identifizierung.


  7. #7
    Avatar von McDil
    Registriert seit
    06.04.2001
    Beiträge
    11.045
    Zitat Zitat von pewe2000 Beitrag anzeigen
    Zuerst muss er zur Identifizierung.

    Hier "vermisse" ich jetzt einen entsprechend herrenwitzigen Kommentar unseres verlorenen Erzhelveten.
    If you want a picture of the future, imagine a boot stamping on a human face — for ever.” (G.Orwell - 1984)

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