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  1. #1

    Registriert seit
    11.07.2010
    Beiträge
    21

    Nutzung von Radar-Apps in D strafbar...?!

    Mannomann ... wenn Ihr hier eine App vorstellt, dann solltet Ihr erst einmal die Frage klären, ob die Anwendung der App in Deutschland möglicherweise eine strafbare Handlung darstellt... Und soweit mir bekannt ist, darf man die Software zwar laden aber nicht in D nutzen. Eure Empfehlung im Netz zur Nutzung dieser App könnte dann womöglich auch schon als strafbare Handlung angesehen werden. Ich hätte zu diesem brisanten Thema gerne mal ein paar klärende Worte von der Chefredaktion...

  2. #2
    Adlerauge
    Guest

    adlerauge

    mannomann - strafbar ist es in Deutschland, mit GPS aktiv während des Fahrens mobile Radarkontrollen aufzuspüren. TomTom macht dagegen nichts anderes wie unzählige Radiostationen ( z. B. RPR1 in Rheinland-Pfalz), die aktuelle Radarstationen von ihren Hörern gemeldet bekommen und diese aktuell ihrem Hörerkreis weitergeben. Also, was soll daran strafbar sein? Ich nehme außerdem an, dass sich TomTom da im Vorab rechtlich abgesichert hat. Und vielleicht werden dann die Idioten, die mit 120 kmh durch eine Baustelle mit 60 kmh Geschwindigkeitsbegrenzung donnern und insbesondere dort tätige Bauarbeiter lebensbedrohend gefärden, öfters mal den Bleifuß vom Gaspedal nehmen.

  3. #3
    Prsteve
    Guest

    Gibt es schon für umsonst

    Empfehle, im App-Store nach der Blitzer.de-App zu suchen. Macht genau das gleiche inkl. Updates für UMSONST!!!! Tschüss TomTom, von wegen 19? im Jahr...

  4. #4
    klauspeter54
    Guest
    mannomann ? diese Apps sind definitiv in Deutschland verboten! Naja, die Apps nicht, sondern deren Gebrauch! Ist zwar eine saublöde Regelung, ist aber so. Es ist NICHT erlaubt, routenbezogen Blitzer anzeigen zu lassen! Die Infos, die übers Radio kommen, melden Dir Blitzer irgendwo im Ort XYZ. Das ist ein gänzlich anderer Sachverhalt! Du könntest Dir zwar manuell zu Hause Blitzer auf Deiner Route herausschreiben, eine App, die dies explizit für Deine Route macht, ist und bleibt (vorerst) verboten!

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