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Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Saxojazz
    Guest

    Youtube im Streit mit Youtube-MP3.org

    Was soll das ? Wenn ich Musik auf meinem Computer höre, kann ich mit entsprechender Software das ganze gleichzeitig aufzeichnen. Im Prinzip hat man das früher mit einem Kassettenrecorder oder Tonbandgerät über den Rundfunk auch schon gemacht. Für den Eigengebrauch war das damals schon straffrei. Etwas anderes ist, wenn ich die selbst aufgezeichnete Musik dann verkaufen möchte.
    GG

  2. #2
    fa66
    Guest

    Wie? Kein Herunterladen?

    Hmm?
    "Youtube verweist darauf, dass das Herunterladen von Youtube-Inhalten gegen die Nutzungsbedingungen dies Dienstes verstoße".

    Vorbehaltlich einer präziseren Formulierung in der Originalstellungnahme Youtubes bleibt festzuhalten, dass man _ohne_ etwas herunterzuladen, doch _überhaupt nichts_ von denen hören oder sehen könnte. Der Dienst würde sich also ad absurdum führen, wenn man dort nichts im technischen Sinne herunterladen dürfte.

  3. #3

    Registriert seit
    05.06.2012
    Ort
    Baden-Württemberg
    Beiträge
    16
    Zitat Zitat von Saxojazz Beitrag anzeigen
    Für den Eigengebrauch war das damals schon straffrei.
    Nicht "straffrei". Legal. Da ist ein Unterschied!
    Straffrei bedeutet soviel wie "illegal, aber es wird nicht verfolgt/bestraft"!
    Yours Truly,
    Beatrice

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