Willkommen im Macwelt-Forum
Liebe Leser,
im Forum der Macwelt dreht sich alles um Apple, Mac, iPhone, iPod und iPad. Diskutieren Sie mit anderen Lesern das aktuelle Geschehen und tauschen Sie Tipps und Tricks aus.
Für die Teilnahme am Forum können Sie sich hier registrieren.
im Forum der Macwelt dreht sich alles um Apple, Mac, iPhone, iPod und iPad. Diskutieren Sie mit anderen Lesern das aktuelle Geschehen und tauschen Sie Tipps und Tricks aus.
Für die Teilnahme am Forum können Sie sich hier registrieren.
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4
-
28.12.2012 01:23 #1
- Registriert seit
- 28.12.2012
- Beiträge
- 2
MacBookPro: Aufschrauben zwecks Schönheitsreparatur?
Hallo Leute, habe folgendes Problem:
Mein Laptop hat seit Beginn an ein kleines Problem mit dem Trackpad, nichts wildes, hat mich nicht weiter gestört. Nun, kurz bevor die Garantie ausläuft hab ichs dann aber doch in Reparatur gegeben.
Kurz darauf trat der Fehler wieder auf. Zweite Reparatur -> der Fehler ist wieder aufgetreten.
Nun ist das Problem aber, dass mir der Laptop mal runtergefallen ist, und das untere Gehäuse deswegen etwas verzogen ist (Siehe Bilder). Die Leute bei Gravis haben schon angedeutet dass eine erneute Reparatur deswegen abgelehnt werden könnte. Da der Trackpad Fehler aber bereits bestand bevor er mir runtergefallen ist, überlege ich nun, ob ich versuchen sollte die Delle etwas zu retuschieren. Ich dachte mir ich schraub den Guten mal auf, und Gucke ob ich da was zurechtgebogen bekomme. Vielleicht kann mir hier jemand mit Erfahrung sagen ob das Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat? Bilder sind im Anhang.
Lieben Gruß
Lea
RIMG0041.JPG
RIMG0042.JPG
RIMG0043.JPG
-
28.12.2012 07:03 #2
- Registriert seit
- 22.04.2008
- Beiträge
- 3.764
Ich würde es nicht tun, bzw. erst dann wenn die Reparatur erfolgt ist. Auch das Aufschrauben hinterlässt iegendwelche Spuren und und damit wird die Argumentation für eine Garantie-Reparatur noch schwieriger. Eine Ausbesserung des verbogenen Gehäuses, ohne dass man anschließend noch etwas sehen kann, ist meiner Meinung nach eh nicht möglich.
btw.
Wie du sicher weißt besteht über einen Zeitraum von 2 Jahren Mängelhaftung seitens des Herstellers. Nach einem halben Jahr ist allerdings die Beweisführung, dass der Schaden ein Produktionsfehler war, Sache des Kunden. Mit der Vorgeschichte, dass schon zweimal die gleiche Reparatur nötig war, dürfte das allerdings kein Problem sein. Also nicht abwimmeln lassen.
MACaerer
-
28.12.2012 11:35 #3
- Registriert seit
- 28.12.2012
- Beiträge
- 2
Hallo MACaerer,
Danke für deine Antwort!
Das ich die Beule nicht komplett rausbekommen ist mir klar, die Überlegung war eher sie etwas zu verbessern. Immerhin sieht sie momentan echt heftig aus. Aber Danke für deine Einschätzung!
Ich habe die Garantieerweiterung von Apple auf 3 Jahre gekauft, diese läuft in wenigen Tagen ab. Hat das was mit derMängehaftung zu tun, oder erlischt diese nach 2 Jahren komplett?
L.G.
-
28.12.2012 11:50 #4
- Registriert seit
- 22.04.2008
- Beiträge
- 3.764
Mängelhaftung (Gewährleistung) und Garantie sind zwei Paar Stiefel. Erstere ist gesetzlich geregelt und letztere eine freiwillige, oder wie in dem Fall kostenplichtige Zusatzvereinbarung. Bei der zusätzlich vereinbarten Garantie kann Apple natürlich die Rahmenbedingungen in seiner AGB festlegen. Schließlich hast du beim Abschluss derselben unterschrieben und damit die Rahmenbedingungen akzeptiert.
MACaerer
849089

Zitieren
Lesezeichen