Von Panagiotis Kolokythas - 05.05.2009, 15:17

800 Euro Strafe

Constantin Film verschickt Abmahnungen an Film-Piraten

Das deutsche Filmunternehmen macht Ernst im Kampf gegen Film-Raubkopierer und hat kürzlich damit begonnen, Abmahnungen an Internet-Nutzer zu versenden, die Filme illegal im Internet verbreiten.
Die Abmahnungen werden laut einem Bericht der Zeitung FAZ an User verschickt, die Filme im Internet hochladen und damit anderen Anwendern verfügbar machen. In der Abmahnung werden die „Uploader“ dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen symbolischen Schadenersatz in Höhe von 800 Euro zu zahlen. Constantin Film droht den angeschriebenen Usern mit einer Klage, falls sie die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung weiter berichtet, ist Constantin Film über einen „technischen Dienstleister“ an 10.000 IP-Adressen gelangt, die Filme des Unternehmens im Internet verfügbar gemacht hätten. Über Provider sei man schließlich an die Namen und Adressen der User gelangt. Bisher seien die Daten von 500 Usern gesammelt worden, die nun abgemahnt werden.
Einem Blog-Eintrag der Kanzlei Wilde & Beuger zufolge, ist für die Abmahnungen die Kanzlei Waldorf aus München zuständig. Die Kanzlei Waldorf würde Internet-Nutzer abmahnen, die den Film „Der Baader Meinhof Komplex“ im Internet verbreitet hätten.
Die Kanzlei Wilde & Beuger zeigt sich verwundert über das Vorgehen von Constantin Film, weil sich „die - für die Filmindustrie zuständige - GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) noch Ende 2008 gegen Massenabmahnungen ausgesprochen“ habe. In einem anderen Blog-Eintrag empfiehlt die Kanzlei Wilde & Beuger, wie folgt auf Abmahnungen zu reagieren: „In jedem Fall empfiehlt es sich, eine auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen versierte Kanzlei mit der Entwicklung einer abgeänderten Unterlassungserklärung zu beauftragen, die in vielen Fällen auch die mit den Abmahnungen verlangten Zahlungen zurückweisen können wird.“
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