Von Patrick Woods - 12.06.2008, 15:40

ARD und ZDF müssen ihr Onlineangebot einschränken

Geht es nach dem Entwurf für den neuen Rundfunkstaatsvertrag, dann werden die Kompetenzen der öffentlichen Rundfunkanstalten im Internet eingeschränkt
Für die hohen Ambitionen der Rundfunksender ist dieser Entwurf ein Rückschlag: In Zukunft sollen sie sich im Netz nur noch "sendungsbezogen" betätigen. So ist es im kommenden Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen. Dieser ist noch ein Entwurf, die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben jedoch bereits zugestimmt. "Es wird keine Kontakbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei ARD und ZDF geben", so Roland Koch, Ministerpräsident von Hessen und Vorsitzender der Konferenz.

Zugleich soll es ein Verfallsdatum für bestimmte Inhalte geben. Informationen zu Sportereignissen wie beispielsweise der Bundesliga dürfen nur für 24 Stunden im Netz sein, bei anderen Sportarten gilt eine sieben-Tage-Regel. Das Stichwort lautet "sendungsbezogen". Wollen die Anstalten online berichten, muss es auch eine entsprechende Sendung zu dem Thema geben.

Die deutschen Verleger dürften sich über den neuen Entwurf freuen. Sie hatten bereits seit längerem gefordert, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihnen keine Konkurrenz machen dürften. Im Oktober werden sich die Ministerpräsidenten erneut treffen und über das Gesetz abstimmen. Bis dahin wollen sie mit den Sendern, Verlagen und auch mit der EU darüber diskutieren.
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