Von Martin Strang - 12.09.2007, 11:52

Abmahnanwalt Gravenreuth verurteilt

Der für seine Abmahnungen berüchtigte Anwalt Günther Freiherr von Gravenreuth ist zu einer Freiheitsstrafe wegen versuchten Betruges veurteilt worden. In einem Rechtsstreit mit der Tageszeitung taz hatte er die Internetd omain der Zeitung zwischenzeitlich pfänden lassen.

Das Berliner Amtsgericht Tiergarten verurteilte am Montag den Anwalt zu einer Feiheitsstrafe von sechs Monaten wegen versuchten Betruges, wie die taz berichtet. Der Anwalt hatte die taz im Mai 2006 abgemahnt, da er unaufgefordert eine Bestätigungsmail für den Newsletter der Zeitung erhalten habe. Das „double-opt-in“-Verfahren, bei dem man einen Newsletter mit Hilfe einer Bestätigungsmail bestellt, hielt er für rechtswidrig. Beim Landgericht Berlin erwirkte Gravenreuth eine einstweilige Verfügung, die Zeitung musste rund 660 Euro an den Anwalt zahlen.
Obwohl die taz den Betrag zahlte, ließ Gravenreuth die Internetdomain der Zeitung pfänden. Bevor er die Domain versteigern konnte, erwirkte die Tageszeitung im Oktober 2006 eine einstweilige Verfügung beim Landgericht. Gleichzeitig stellte die taz Strafanzeige wegen versuchten Betruges.
Bei einer Durchsuchung der Kanzlei von Gravenreuths Anfang 2007 wurde ein Fax der taz gefunden, das der Anwalt nie erhalten haben wollte. Das Amtsgericht schenkte der Argumentation Gravenreuths keinen Glauben, der aufgrund von „Chaos im Büro“ und mangelnder Rechtskenntnis davon ausgegangen sein wollte, er habe weitergehende Forderungen gegenüber der Zeitung.
Das Gericht sagte laut taz, dass die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt werden müsse und schloss eine Bewährungsstrafe aus. Eine weitere Anklage gegen den Anwalt sei in München anhängig, so die taz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Update vom 4. 10. 2007:
Auf Verlangen der Anwaltskanzlei Gravenreuth wurde der Satz "Er habe keine Zahlung erhalten, behauptete er." gestrichen. Zudem wurde der Hinweis ergänzt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
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