Apple gegen Psystar
Gericht weist Psystars Klage gegen Apple ab
Im Rechtsstreit um die Mac-Klone hat Apple einen ersten Teilerfolg erreicht: Die Gegenklage des Händlers, die Apple Monopolbildung vorwirft, ist damit zunächst gescheitert.
Zwischenerfolg für Apple im Rechtsstreit mit Psystar: Das zuständige US-Bundesgericht hat die Gegenklage des Clone-Herstellers gegen Apple vorerst abgewiesen. Für die Behauptung, dass Apple mit Mac-OS-X-Rechnern einen eigenen Markt erschaffe und keine wirklichen oder potentiellen Konkurrenten habe, habe Psystar keine schlüssigen Beweise erbracht. Bis zum 8. Dezember müsse das Unternehmen seine Klagebegründung erneuern, um den Rechtsstreit aufrecht zu erhalten. Psystar verkauft Rechner mit vorinstalliertem Mac-OS X, Apple klagte daraufhin wegen einer Verletzung des Lizenzabkommens des Betriebssystems.
Psystar wirft Apple vor, dass sie gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Lizenzbedingung, dass OS X nur auf Macs installiert werden dürfe, sei Monopolbildung, da Apple durch dieses Verhalten potentielle Konkurrenten verhindern wolle. Nach der Argumentation des Gerichts könnten die Monopolvorwürfe gegen Apple vom Tisch sein. Für Psystar dürfte dies ein Rückschlag sein; das Unternehmen wollte die angeblich wettbewerbswidrige Vertriebspolitik Apples zu seinem Hauptargument in der Verteidigung machen.





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