Von Patrick Woods - 16.07.2008, 11:02

Apple verklagt Psystar

Apple gibt seine abwartend-beobachtende Position auf und will die nachgebautes Macs jetzt mit einer Klage stoppen. Dabei geht es vor allem um Urheberrechte.
Apple geht juristisch gegen den Händler Psystar vor. Dazu hat Apple eine Klage eingereicht, in der dem Händler aus Florida vorgeworfen wird, Apples Urheberrecht und Lizenzbedingungen zu verletzen. Psystar verkauft seit April Rechner, die aus handelsüblichen Komponenten bestehen und installiert darauf Mac-OS X - die Open Computer. Apple verbietet es in seinen Lizenzbestimmungen, dass OS X auf anderen Rechnern als auf Macs installiert werden darf.

Psystar hatte bislang stets argumentiert, dass Apple US-amerikanische Kartellgesetze verletzen würde. Die Bündelung von Soft- und Hardware bestünde deshalb, um die Hardware überteuert zu verkaufen. Apple selbst versteht in der Angelegenheit keinen Spaß: "Wir nehmen es sehr ernst, wenn wir annehmen, dass jemand unser geistiges Eigentum gestohlen hat", sagte ein Apple-Sprecher gegenüber Macworld.

Juristisches Säbelrasseln

Für Psystar steht jetzt alles auf dem Spiel. Aber auch Apple geht ein Risiko ein. Sollte das Ggericht die Klage abschmettern oder Psystar gar gewinnen, könnte Apple in der Tat Probleme haben, das Betriebssystem weiterhin mit der Hardware zu bündeln oder weitere Nachbauten aus PC-Komponenten zu verbieten. Rechtsexperten erscheint diese Variante allerdings als wenig wahrscheinlich. Aus Sicht von Kelly Tillery ist es in der Tat eine Urheberrechtsverletzung, wenn Lizenzbestimmungen nicht eingehalten werden.

In Deutschland wäre der Prozess möglicherweise schwieriger für Apple. Hier gelten die Lizenzbedingeungen der Softwarehersteller oft nur eingeschränkt. Beispielsweise muss der Käufer die Bestimmungen schon vor dem Kauf einsehen können, nicht erst bei der Installation. Unser Kollegen von PC Welt haben eine Übersicht über die Grenzen der Lizenzen verfasst.
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