Von Peter Müller - 25.11.2009, 07:23

Apple vs. Psystar

Apple beantragt Verfügung gegen Psystar

Der Streit um die Mac-Klne von Psystar geht in die nächste Runde. Bisher hatte das Gericht nur festgestellt, dass Psystar Apples Rechte verletzt. Der Mac-Hersteller beantragt nun Konsequenzen.
In Folge des Urteils, das Psystar der Urheberrechtsverletzung an Mac-OS X schuldig sprach, hat Apple nun eine dauerhafte Verfügung gegen den Hersteller des Mac-Clones Open Computer vor Gericht beantragt. Die Verfügung soll Psystar wirksam verbieten, weiter mit der Installation von Mac-OS X auf Billig-PC Apples Urheberrechte zu verletzen. Auch soll Psystar nicht mehr die dafür nötige Entschlüsselungstechnologie an Dritte weiter geben dürfen. Apple bemüht sich zudem, den Fall von Mac-OS X 10.5 auch auf Mac-OS X 10.6 Snow Leopard auszuweitern, dieser wird derzeit separat in Florida verhandelt.
Apple fordert zudem von seinem Konkurrenten Schadensersatz und Kompensation der Gerichtskosten. Die Schäden, die Psystar gemäß des Digital Millenium Copyrights Act (DMCA) Apple zugefügt habe, schätzen die Anwälte des Mac-Herstellers auf einen Betrag zwischen 450.000 und 4,5 Millionen US-Dollar. Hinzu käme ein weiterer Schadensersatz in Höhe bis zu 300.000 US-Dollar. Apple begründet seine hohen Forderungen unter anderem mit Psystars vollmundigen Ankündigungen, der Prozess solle dem im Mai in Insolvenz gegangenen Unternehmen Aufmerksamkeit für neue Investoren bescheren. Gleichzeitig sollte der Streit abschreckende Wirkung auf potentielle Nachahmer haben, Psystar erhoffte sich im Falle eines positiven Ausgangs einen Wettbewerbsvorteil.
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