Ausnahmen zur Altersfreigabe von PSP- und Nintendo-DS-Videospielen
Für Videospiele der neuen tragbaren Spielkonsolen PSP von Sony und Nintendo DS gelten vorläufig neue Kennzeichnungsregeln.
Wegen der geringen Größe und damit einhergehender Darstellungsprobleme müssen die Datenträger nicht wie andere Videospiele mit den farbigen Symbolen zur Altersfreigabe versehen werden. Das teilt der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD) in Paderborn mit. Die Regelung ist bis 2008 befristet und gilt nur für die Datenträger selbst. Die Verpackungen müssen wie gewohnt mit den Farbsymbolen gekennzeichnet werden.
Alle Spiele, die ohne Altersbeschränkung beziehungsweise ab sechs Jahren freigegeben sind, benötigen laut VUD entgegen der gesetzlichen Regelung keine Kennzeichnung auf dem Datenträger. Bei Spielen mit höherer Altersfreigabe genüge ein gut lesbarer Hinweis in Textform.
Alle Spiele, die ohne Altersbeschränkung beziehungsweise ab sechs Jahren freigegeben sind, benötigen laut VUD entgegen der gesetzlichen Regelung keine Kennzeichnung auf dem Datenträger. Bei Spielen mit höherer Altersfreigabe genüge ein gut lesbarer Hinweis in Textform.





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