Von Peter Müller, cw cw - 03.09.2003, 09:32

BKA zwingt AN.ON zu Datenherausgabe

Das an der TU Dresden beheimatete Projekt AN.ON zum Schutz der Privatsphäre im Internet erhielt nach eigenen Angaben am vergangenen Samstag Besuch vom Bundeskriminalamt.
Dessen Ermittler erschienen mit einem richterlichen Beschluss in der Privatwohnung des Direktors des Instituts für Systemarchitektur an der Fakultät Informatik und verlangten die Herausgabe des Protokolldatensatzes, der aufgrund einer bereits außer Vollzug gesetzten früheren Anordnung aufgezeichnet worden war und für polizeiliche Ermittlungen herangezogen werden sollte. Der Datensatz wurde ausgehändigt, um eine Durchsuchung des Instituts durch die Beamten abzuwenden.
Die AN.ON-Projektpartner vertreten die Auffassung, dass der vom BKA erwirkte Beschluss rechtswidrig ist. Schließlich sei zuvor angeordnete Auskunftsverpflichtung vom Landgericht in Frankfurt am Main ausgesetzt worden, sodass bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache keine Herausgabepflicht bestanden habe. Die Herausgabe der Protokolldaten über einen neuen Durchsuchungsbefehl zu erzwingen sei daher eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der Landgerichtsentscheidung. AN.ON will daher das Vorgehen der BKA-Beamten gerichtlich überprüfen lassen.
AN.ON hat eine Software ("JAP") entwickelt, die dafür sorgt, dass das Surfen eines Nutzers im Internet keiner eindeutigen IP-Adresse mehr zugeordnet werden kann. Das Projekt wird unter anderem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert. Für Strafverfolger stellt solche Technik aber natürlich einen digitalen Albtraum dar, weil sie es nicht nur Privacy-Verfechtern, sondern auch Kriminellen erheblich erleichtert, ihre virtuellen Spuren zu verwischen. Weitere Informationen zum Konzept und der resultierenden "Zweischneidigkeit" finden Interessierte hier. (tc)
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