Von Frank Klinkenberg, dpa dpa - 23.10.2003, 22:00

Bitkom: Beschwerde gegen Urheberrechtsabgabe

Die Computerbranche wehrt sich mit einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die geforderte Zwangsabgabe auf Computer und Drucker.
Die von den Verwertungsgesellschaften geforderte Abgabe auf Computer und Drucker verstoße gegen Wettbewerbsregeln der Europäischen Union, sagte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) am Donnerstag in München.
"Computer und Drucker sind nicht zur Anfertigung von privaten Kopien gedacht", betonte Harms. Deswegen sei die geforderte Abgabe von 30 Euro für Computer und 20 Euro für Drucker im Unterschied zu einer Abgabe auf CD-Brenner oder Kopierer nicht gerechtfertigt. Zudem befürchtet die Computerbranche Nachteile für deutsche Hersteller und Händler, da nur in Deutschland diese Abgabe gezahlt werden müsse. Besonders Internet-Händler aus dem Ausland könnten von den deutschen Gebühren profitieren. Dies könne zu einer Abwanderung deutscher Unternehmen führen, betonte Harms. "Das kann nicht im Interesse desjenigen sein, der das Urheberrechtsgesetz in den 60er Jahren auf den Weg gebracht hat." Er betonte, dass in diesem Gesetz Computer und Drucker nicht explizit enthalten seien.
Konkret richtet sich die Kritik des Branchenverbandes gegen die willkürliche Festlegung der Gebühren. "Als marktbeherrschendes Unternehmen müssen die Verwertungsgesellschaften nachweisen, wie sie auf den Betrag kommen", sagte Rechtsanwalt Thomas Lampert. Falls dieses Geld gezahlt werden müsste, kämen auf die Unternehmen Rückforderungen für die Jahre 2002 und 2003 in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro zu.
Die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst veröffentlichten im Dezember 2000 und März 2001 ihre Forderungen an die Computerindustrie. Seit dieser Zeit laufe ein Schiedsverfahren. Die Abgabe auf Computer ist seit dem Scheitern des Schiedsverfahrens Verhandlungsgegenstand einer Klage der VG Wort gegen den Computerhersteller Fujitsu Siemens vor dem Münchner Landgericht.
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