Von Peter Müller, dpa dpa - 24.09.2003, 10:46

Bundesgerichtshof entlastet Provider

Internetprovider haften nur dann für den Inhalt fremder Webseiten, wenn sie deren Inhalt kannten.
Wer entsprechende Ansprüche geltend macht, muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag nachweisen, dass der - nur für die technische Speicherung zuständige - Provider über den Inhalt der Internetseiten informiert war. Der BGH wies die Schmerzensgeldklage eines Münchners ab, der nach eigenen Angaben auf der - bei dem Provider angesiedelten - Website von zwei Rechtsradikalen mit rassistischen und antisemitischen Schimpftiraden sowie mit Morddrohungen überzogen worden war. Der Kläger konnte nach Feststellung des BGH nicht nachweisen, dass er den Provider über diese Drohungen tatsächlich informiert hatte. (Aktenzeichen: VI ZR 335/02 vom 23. September 2003) Der Kläger, der sich gegen Neonazis engagiert, hatte behauptet, den Provider in mehreren E-Mails, Faxen und Telefonanrufen von den volksverhetzenden Seiten in Kenntnis gesetzt zu haben. Er konnte allerdings keines seiner Schreiben vorlegen.
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