Von Import Import - 17.09.2007, 10:39

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EU-Gericht bestätigt Bußgeld gegen Microsoft

Richter Bo Vesterdorf vom zweithöchten EU-Gericht in Luxemburg hat heute um 9:30 Uhr das mit Spannung erwartete Urteil in der Berufung von Microsoft gegen das Kartellurteil vom März 2004 und in der Folge verhängte Bußgelder und Auflagen verkündet.
Die EU-Richter haben das Bußgeld von 497 Millionen Euro gegen den weltgrößten Softwarekonzern Microsoft wegen Marktmissbrauchs bestätigt. Das entschied das EU-Gericht der ersten Instanz am Montag in Luxemburg.
Die EU-Kommission hat sich in der Auseinandersetzung mit dem US-Softwareriesen Microsoft in den wesentlichen Punkten durchgesetzt. Die EU-Richter bestätigten am Montag in Luxemburg das Bußgeld von 497 Millionen Euro gegen den weltgrößten Softwarekonzern wegen Marktmissbrauchs. Die Kommission habe vor drei Jahren Schwere und Dauer des Verstoßes angemessen geahndet, urteilte das Gericht.
Microsoft müsse technische Einzelheiten für Konkurrenten offenlegen, damit deren Software für große Betriebsrechner mit dem Betriebssystem Windows vereinbar wird, entschied das zweithöchste Gericht. Diese Frage war einer der Hauptstreitpunkte in dem jahrelangen Verfahren gewesen. Das Gericht annullierte allerdings die Entscheidung der Kommission, einen Treuhänder zur Überwachung der Maßnahmen einzusetzen.
Die EU-Richter bestätigten auch die Entscheidung der EU-Kommission, wonach Microsoft in unzulässiger Weise Windows mit dem Multimedia-Abspielprogramm Media Player gekoppelt hat. Microsoft ist der mit Abstand größte und wichtigste Brüsseler Wettbewerbsfall. Die Kommission hatte in diesem Streit ihr Prestige in der Wettbewerbspolitik aufs Spiel gesetzt.
Die Presserklärung des Court of First Instance sowie das vollständige Urteil (248 Seiten!) stehen inzwischen als PDFs zur Verfügung. (tc)
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