Von dpa dpa - 22.05.2009, 07:37

Datenschutz

Google sieht Datenschutz bei Street View gewährleistet

Der Suchmaschinenriese Google hat zugesagt, beim Fotografieren von Straßenzügen in Deutschland die geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Damit reagierte Google auf ein "Ultimatum", das der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar für den Dienst "Google Street View" gestellt hatte.
Der Datenschützer in der Hansestadt ist bundesweit für die datenschutzrechtliche Bewertung der Google-Dienste zuständig. Für das Datenmaterial von «Street View» fahren Autos im Auftrag des Suchmaschinenanbieters mit Rundum-Kameras durch die Stadt, um die Straßenzüge zu erfassen und anschließend ins Internet zu stellen. «Wir haben pünktlich auf das Ultimatum reagiert», sagte Google- Sprecher Stefan Keuchel am Mittwoch der dpa. Detailfragen würden nun in Gesprächen geklärt. Die meisten Forderungen der Datenschützer - etwa die Unkenntlichmachung von Gesichtern von Passanten und Autokennzeichen - seien schon vorher vereinbart gewesen. Auch die Widerspruchsmöglichkeiten seien längst gegeben. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar begrüßte die Reaktion Googles, betonte aber, dass die eigentliche Frage, nämlich der Umgang mit den Rohdaten weiter unklar sei.
Google weise auf seiner Homepage darauf hin, wo und wann die Kamerafahrzeuge durch die Stadt fahren, sagte Keuchel. Hausbesitzer könnten deshalb schon vorher erklären, dass sie ihre Gebäude nicht bei «Street View» sehen wollen. Die Bilder könnten aber auch nachträglich gesperrt werden. Google sei nicht an Aufnahmen von Personen auf den Bildern interessiert: «Am liebsten wäre es uns, wenn gar keine Menschen zu sehen wären.» Google wolle lediglich Häuser und Straßen zeigen und so Internetnutzern die Möglichkeit geben, sich von anderen Städten ein Bild zu machen. Hamburgs oberster Datenschützer erklärte, in dem Schreiben von Google werde viel Begrüßenswertes zugesichert. «Leider gibt es noch keine Einigung zum Verbleib der Rohdaten.» Es habe sich herausgestellt, dass bereits «gedrehtes Material» zu Google in die USA geschickt worden sei, um dort weiterverarbeitet zu werden. Eine datenschutzrechtliche Kontrolle sei damit nicht möglich, sagte Caspar: «Wir können nur hoffen, dass das so läuft, wie wir uns das vorstellen.»
Google lehne es außerdem ab, die Rohdaten im Anschluss an die Bearbeitung zu vernichten. Der Suchmaschinenanbieter habe dies damit begründet, dass nur über die Rohdaten eine Verbesserung des Dienstes, etwa bei der der Verpixelung entwickelt werden könne. Für Caspar sind dies bislang nicht nachvollziehbare Argumente. Das weitere Vorgehen solle aber in Gesprächen mit Google erörtert werden. Capsar hatte am Montag Google aufgefordert, bis Mittwoch 10.00 Uhr den Datenschutz schriftlich zu garantieren. Sollte dies nicht erfolgen, dürfe Google aus Sicht Caspars das Projekt «Street View» nicht mehr fortsetzen. Im «Düsseldorfer Kreis» der Datenschützer aus den verschiedenen Bundesländern ist der Hamburger Datenschutzbeauftragte für die Aufsicht von Google zuständig. (dpa)
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