Von Peter Müller - 13.04.2012, 06:52

Department of Justice

Apple verteidigt iBookstore

Apple hat einen Vergleich mit dem US-Justizministerium (DOJ) im Kartellstreit um E-Books abgelehnt und lässt es auf den Prozess ankommen
Dabei geht es um nichts weniger als das Geschäftsmodell des iBookstore. Der vom DOJ vorgeschlagene Vergleich sieht vor, dass sich Apple und die fünf mitangeklagten Verlage dazu verpflichten, keine Verträge mehr abzuschließen, die "die Möglichkeiten des Händlers beschränken oder behindern den Preis für jedwedes E-Book zu senken." Damit wäre es Apple unmöglich, mit Publishern Vereinbarungen über den Vertrieb von E-Books über den iBookstore abzuschließen. Verlage verlieren so die Möglichkeit, den Preis für E-Books hoch genug zu halten, um den Absatz gedruckter Bücher nicht zu sehr zu beschädigen. Fein raus wäre Amazon, das E-Books zu beliebig niedrigen Preisen verkaufen kann - Apples Vertragsbedingungen untersagen es, Inhalte anderswo zu niedrigeren Preisen als im App Store oder iBookstore zu verkaufen.
Apple Anwälte werden laut Wall Street Journal daher vermutlich argumentieren, dass Apples Agenturmodell den Wettbewerb eher fördert denn behindert und ein Gegengewicht gegen Amazon aufbauen hilft, das 90 Prozent am E-Book-Markt halte. Das Vergleichsangebot des DOJ schlägt vor, dass nach einer Ruhephase Verlage und Apple neue Verträge aushandeln könnten, Apple fürchtet jedoch, dass Amazon die Zeit nutzen würde, die fraglichen Bücher zu einem niedrigeren Preis zu verkaufen. Der iBookstore wäre dann für Verlage unter Umständen nicht mehr attraktiv genug.
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