Von Patrick Woods - 09.09.2011, 12:59

Design-Streit

Landgericht Düsseldorf hält Samsung-Verkaufsverbot aufrecht

In einer Verhandlung am Freitag hat das Landgericht Düsseldorf die Einstweilige Verfügung von Apple gegen Samsung bestätigt.
Samsung darf das Tablet Galaxy Tab 10.1 in Deutschland weiterhin nicht anbieten. In einer Verhandlung am Freitag bestätigt die Kammer des Landgerichts Düsseldorf die bisherige Einstweilige Verfügung, die Apple gegen Samsung erwirkt hatte. Die Kammer bestätigte Apples Argumentation, dass das Design des Samsung-Tablets einem Geschmacksmuster gleiche, das Apple bereits 2004 eingereicht hatte, lange bevor es das iPad gab.
Zunächst galt das Verkaufsverbot europaweit, später hat das Gericht es auf den deutschen Markt beschränkt. In den Niederlanden gab es ein ähnliches Verfahren. Hier erteilte das Gericht ebenfalls ein Verkaufsverbot, in diesem Falle gegen Smartphones von Samsung – dabei ging es aber nur um Technikpatente, Ansprüche wegen des Designs wurden nicht berücksichtigt.

Ein Streit unter Partnern

Der Fall ist besonders heikel, weil Samsung und Apple einerseits eng zusammen arbeiten und Samsung ein wichtiger Zulieferer für Elektronik-Komponenten ist – die Unternehmen aber auf dem Consumermarkt erbitterte Konkurrenten sind. Zudem handelt es sich hierbei nicht um einen üblichen Patentstreit, bei dem sich die Kontrahenten früher oder später darauf einigen Lizenzgebühren zu zahlen. Hier geht es vielmehr um die Frage, ob Tablets die typisch flache, abgerundete Form haben dürfen, wie es beim iPad der Fall ist.
Auf der IFA 2011 musste Samsung die Vorführgeräte des Galaxy Tab 7.7 vom Messestand entfernen. Auch hier spielt offenbar das Design eine Rolle. Samsung droht laut dem ersten Beschluss vom 9. August 250000 Ordnungsgeld, falls sie gegen die Einstweilige Verfügung verstoßen. Weitere Details zu dem fraglichen Geschmacksmuster des Apple-Tablets finden Sie in diesem Artikel.
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