Von Peter Müller - 17.08.2000, 00:00

Digitale Signaturen sollen elektronischen Handel sichern

Digitale Signaturen erhöhen beim elektronischen
Datenverkehr die nötige Sicherheit. Mit ihnen können persönliche
Daten, die Benutzer zum Beispiel per elektronischer Post (E-Mail)
oder beim Home-Banking vom eigenen PC aus verschicken, vor
Fälschungen geschützt werden. Dabei wird den Daten praktisch ein
elektronisches Siegel angehängt.
Als besonders sicher gelten Verschlüsselungsverfahren mit Hilfe
eines Zahlencodes, der in den Text eingefügt wird. Sollte die
elektronische Post auf dem Weg vom Absender zum Empfänger von einem
Dritten verändert worden sein, ist dies an dem automatisch ebenfalls
veränderten Zahlencode in der Signatur zu erkennen. Nach Ansicht von
Experten könnte ein Hacker bis in alle Ewigkeit rechnen, ohne Text
und geheimen Schlüssel sicher voneinander zu trennen.
Derzeit sind unterschiedliche Werkzeuge (Hardware und Software)
zur Digitalisierung von Unterschriften und zur Verschlüsselung von
elektronischen Daten verfügbar. Die Anbieter der unterschiedlichen
Verfahren haben sich aber auf einen gemeinsamen technischen Standard
geeinigt, so dass mit einer Ausstattung verschiedene Variationen
genutzt werden können.
Das neue Signatur-Gesetz soll das Gesetz von 1997 ablösen.
Außerdem soll eine EU-Richtlinie vom Januar umgesetzt werden. Die
Anpassungen im Privatrecht und im öffentlichen Recht sollen folgen.
Nach den Plänen des Wirtschaftsministeriums soll das neue
Signaturgesetz 2001 vom Bundestag verabschiedet werden. Damit könnte
der entscheidende Schritt zu verstärktem Geschäftsverkehr getan
werden. Auch der Umgang mit Behörden könnte vereinfacht werden.
Denkbar wäre etwa die elektronische Übermittlung der Steuererklärung.
Seit September 1998 können bei so genannten Zertifizierungsstellen
Post und Telekom Anträge für Verschlüsselungskarten gestellt werden.
Doch private Zertifizierungsdienste stehen vor der Markteinführung.
Laut EU-Richtlinie müssen Zertifizierungsdienste zwar professionelle
Standards erfüllen, aber nicht vorher von einer Behörde genehmigt
werden wie in Deutschland. Das hier zuständige Amt ist die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.
dpa
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