Von Import Import - 05.01.2007, 10:33

Fairer Austausch von Songs und Videos im Internet

Tauschen Internetnutzer untereinander Songs oder Videos aus, sind sie in Bezug auf die Rechtslage oft überfragt. Ist der Austausch legal oder verletzt er Urheberrechte? Eine Software des Fraunhofer IGD soll Anwender und Urheber vor illegaler Verbreitung von Inhalten schützen.
Der Austausch von Songs, Videos oder Podcasts läuft meist über P2P-Netze. Dabei sind alle Computer gleichgestellt und jeder PC-Nutzer kann gleichzeitig Inhalte anbieten und herunterladen. Diese Netze haben den Vorteil, dass jeder Computer Speicher- und Rechenkapazität liefert und die Betriebskosten verteilt werden. Das System birgt jedoch auch Nachteile: Haben Künstler oder Radiosender Inhalte in ein P2P-Netz eingestellt, gewinne die Verteilung eine Eigendynamik und könne nicht mehr gestoppt werden, so das Fraunhofer-Instituts für Graphische Datenverarbeitung.
Die Software CONFUO©O, die Forscher des IGD entwickelt haben, soll diesen Problemen ein Ende bereiten. „Will jemand ein Lied tauschen, für das er keine Rechte besitzt, stoppt CONFUO©O den Austausch“, sagt Martin Schmucker, Wissenschaftler am IGD. „Der Benutzer geht somit sicher, dass er jederzeit legal handelt. Gleichzeitig werden auch die Systembetreiber und -entwickler, die für die Sicherheit des Systems verantwortlich sind, vor bösen Überraschungen geschützt.“ Ein weiterer Vorteil: Bereits eingestellte Inhalte können jederzeit zurückgezogen werden.
Woher weiß die Software, welcher Song und welcher Film getauscht werden darf? „Inhalte, die urheberrechtlich geschützt sind, stehen auf einer schwarzen Liste“, sagt Schmucker. „Über Liedcharakteristika, ähnlich der Melodie, vergleicht CONFUO©O die Inhalte.“ Das bietet gegenüber dem Vergleich der Bitmuster den Vorteil, dass Inhalte auch dann erkannt werden, wenn sie komprimiert oder in anderen Dateiformaten gespeichert werden. Die Überwachungsinstanzen liegen auf einem zentralen Server, die Inhalte dagegen auf den Peers.
Mit der Software sei nachvollziehbar, wie oft Inhalte getauscht wurden, heißt es weiter. Stellt ein Anwender etwa einen Song ein, der dem System nicht bekannt ist, so weist ihn ein Warnhinweis darauf hin, dass er für den Inhalt verantwortlich ist. Verletzt er damit Urheberrechte, kann das Ausmaß des Schadens genau festgestellt und der Anwender haftbar gemacht werden. Zudem erlaube die Information, wie oft ein Inhalt ausgetauscht wurde, beliebige Geschäftsmodelle. Beispielsweise könne eine Flatrate-Gebühr gerecht an alle Urheber verteilt werden.
Das IGD will CONFUO©O auf der CeBIT (15. bis 21. März) am Fraunhofer-Gemeinschaftsstand (Halle 9, Stand B36) der Öffentlichkeit vorstellen. (Detlef Scholz)
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