Von Halyna Kubiv - 04.06.2012, 09:03

Firmenübernahme

Wie Loewe AG von Apples Nicht-Kauf profitierte

©Loewe AG

Vor genau drei Wochen wurde eine Meldung auf dem Mac-Blog „Appleinsider“ veröffentlicht. Es ging um die Gerüchte bezüglich einer vermeintlichen Übernahme des fränkischen Fernseher-Herstellers durch Apple.
Die Redaktion Appleinsider habe einen Geheimtipp direkt von "einer zuverlässigen Quelle" bekommen, wie es im Beitrag hieß. Dabei wurden noch konkrete Angaben zu der Summe für den Kauf (87,3 Mio. Euro) und den Fristen für die Entscheidung (18. Mai) genannt. Die Meldung schlug sofort Wellen: Plötzlich interessierten sich für die kleine fränkische Firma große Tech-Magazine und Finanz-Blätter, am Montag den 14. Mai war die Loewe-Webseite kurzzeitig so überrannt, dass man sich gedulden musste, bis sich die Homepage oder eine Unterseite öffnete. Die Loewe-Aktie schoss in der Woche sofort in die Höhe. Nach dem Börsenschluss am Freitag vor der Meldung kostete ein Wertpapier 4,54 Euro, in der Woche darauf schwank die Aktie auf das Jahreshoch von 6,6 Euro. Inzwischen hat sich der Kurs einigermaßen stabilisiert, die Loewe-Wertpapiere kosten zwischen 5,2 – 5,5 Euro, was deutlich über den Werten Anfang Mai liegt.
Obwohl ein Blogger die Meldung von „Appleinsider“ den „21,7 Millionen EuroBlogbeitrag“ nannte, wären solche Kursschwankungen von 30 bis 45 Prozent ohne Interesse des breiten Publikums nicht möglich. Die Gerüchte um ein Fernsehgerät von Apple geistern seit mehr als einem Jahr in der Tech-Szene herum. Mal sind sie durch die „Im-nächsten-Quartal-aber-ganz-sicher“-Behauptungen des Analysten Gene Munster von Piper Jaffray befeuert, mal kommen die Bestätigungen dafür aus den semi-zuverlässigen Quellen wie Walter Isaacson mit seiner Steve-Jobs-Biographie. Außerdem waren in der Meldung konkrete und dazu ziemlich plausible Zahlen genannt – eine Woche für die Entscheidung und die Kaufsumme, die den aktuellen Wert des Unternehmens um 30 Prozent übersteigt. Somit war der Grund für den angeblichen Info-Leak auch klar: Wenn man schon die Firma verkaufen soll, dann so teuer wie nur möglich.
Der 18. Mai ist längst vorbei, die Wogen sind geglättet, es gab keine weiteren Meldungen zum Thema Apple und Loewe. Da Apples Politik in Sachen Firmen-Übernahmen mit dem totalen Schweigen verbunden ist, haben wir nachgeforscht, ob der Kauf später unter günstigeren Bedingungen doch noch stattgefunden hat. Die offiziellen Angaben zum Firmen-Inhaber findet man im Handelsregister . Laut dem Handelsregister-Auszug vom 03.06.2012 ist die aktuelle Satzung der Aktiengesellschaft mit 20.04.1999 datiert, der aktuelle Vorstand aus Oliver Seidl und Dr. Detlef Teichner besteht seit Dezember 2011. Die größten Aktionäre der Gesellschaft bleiben nach wie vor laut der Unternehmensinformationen Sharp Corporation aus Japan (29 Prozent), Lacie aus Frankreich (11 Prozent) und Vorstand und deren Familienmitglieder (14 Prozent), der Rest der Wertpapiere befindet sich im Streubesitz. Aus diesen Angaben kann man schließen, dass Apple Loewe AG nicht gekauft hat.
In dem gleichen Auszug aus dem Handelsregister findet sich auch eine neuere Änderung zum Grundkapital der Firma, genauer gesagt eine Änderung zum genehmigten Kapital vom 15. Mai 2012. Das genehmigte Kapital ist laut dem Aktiengesetz Paragraf 202-206 eine flexible  Weise, das Grundkapital einer Gesellschaft zu steigern. Der Aufsichtsrat beauftragt den Vorstand, das Grundkapital im Laufe von maximal fünf Jahren um eine Summe X zu steigern. Der Vorstand emittiert darauf junge (neue) Aktien, die eben diese Summe X decken. Die Aktien-Emission ist an keinem konkreten Zeitpunkt gebunden, sondern kann sich auf die fünf Jahre erstrecken. Die Alt-Aktionäre haben dabei in den meisten Fällen Bezugsrecht, dürfen also die Wertpapiere als erste kaufen. Nach dem Verlauf der Frist gehen diese zusätzlichen Mittel in das Grundkapital über.
Im Fall von Loewe AG handelt es sich um die Kapitalerhöhung von 6.504.614 Euro, was die Hälfte des aktuellen Grundkapitals beträgt. Hierzu werden 6.504.614 neue Stückaktien mit dem nominellen Wert von einem Euro ausgegeben. In der Praxis verkauft ein Unternehmen die jungen Aktien knapp unter dem Marktwert. In der Bekanntmachung zu der neuen Eintragung gibt es drei Klauseln, wenn der Vorstand die jungen Aktien direkt auf der Börse ohne Zustimmung der Alt-Aktionäre verkaufen darf. Davon sind maximal 10 Prozent der neuen Wertpapiere betroffen, argumentiert wird mit den Worten: „Diese Ermächtigung ermöglicht eine kurzfristige Aktienplatzierung unter flexibler Ausnutzung günstiger Marktverhältnisse und führt in der Regel zu einem deutlich höheren Mittelzufluss als im Fall einer Aktienplatzierung mit Bezugsrecht, da bei der Festlegung des Platzierungsentgelts kein Kursänderungsrisiko für den Zeitraum der Bezugsfrist berücksichtigt werden muss.“ (Quelle: bundesanzeiger.de, Einladung zur Hauptversammlung am 15. Mai 2012, Loewe AG)
Aus Unternehmenssicht können die Bedingungen für eine Kapitalbeschaffung günstiger nicht werden: Der Aufsichtsrat genehmigt die Emission junger Aktien, sprich die Unternehmenskosten werden nicht beansprucht. Just in diesem Moment tobt draußen ein Medien-Hype um die Firma, die Börsen-Profis und Einzelanleger reißen sich um die Loewe-Wertpapiere.
 
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