Von Hans-Christian Dirscherl - 14.06.2012, 13:27

Harte Strafe für Raubkopien

Kino.to-Chef muss für 4,5 Jahre ins Gefängnis

Das Landgericht Leipzig hat den Gründer des illegalen Film-Streaming-Portals kino.to zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Strafmildernd wirkte sich das umfassende Geständnis des Angeklagten aus.
Kino.to war eine Zeitlang das meistbesuchte Film-Streaming-Portal Deutschlands und eine der am meisten geklickten deutschsprachigen Webseiten überhaupt. Der Grund für die enorme Beliebtheit von kino.to: Dort konnte man kostenlos die aktuellsten Kino-Blockbuster genießen. Aber auch beliebte TV-Serien lagen auf den Streaming-Servern von kino.to bereit. Allesamt ohne Erlaubnis der Macher beziehungsweise der Rechteinhaber, es handelte sich also um Raubkopien.
Finanziert wurde das Raubkopienverbreitungs-Projekt durch die eingeblendete Werbung, die kino.to-Macher verdienten Millionen Euro. Im Juni 2011 schlug die Polizei dann zu. Sie verhaftete die Betreiber und nahm die Seite vom Netz. Ein flüchtiger Komplize wurde erst im November 2011 festgenommen.
Zunächst wurden einige Helfer von Dirk B., dem Gründer von kino.to, verurteilt; ein Programmierer musste für fast vier Jahre hinter Gitter. Ein Administrator von kino.to wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Das harte Vorgehen der Justiz hatte Rache-Attacken von Hackern gegen die Webseite des Bundesjustizministeriums zur Folge.
Zuletzt fällt das Leipziger Landgericht dann aber das Urteil für den Hauptangeklagten: Der 39 Jahre alte Dirk B. hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das berücksichtigte das Gericht bei der Festlegung der Strafe strafmindernd und schickte den Angeklagten, einen gelernten Fußbodenleger, für vier Jahre und sechs Monate Haft hinter Gitter, wie die Leipziger Volkszeitung berichtet.
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