Von Sabine Friedrich - 16.05.2011, 07:06

Internet-Piraterie

Limewire zahlt 105 Millionen US-Dollar an Plattenfirmen

Der Vorsitzender und CEO von RIAA feiert das Urteil als neues Beispiel, wie teuer es werden kann, sich mit der Musikindustrie anzulegen.
Nach einer außergerichtlichen Einigung hat RIAA(Recording Industry Association of America) am letzten Donnerstag angekündigt, dass Limewire einen Schadensersatz-Summe in Höhe von 105 Millionen US-Dollar an 13 Plattenfirmen zahlen will. Damit sollen diese Firmen für entgangene Gewinne entschädigt werden, die durch die Nutzung des Filesharing-Dienstes Limewire bis Oktober 2010 entstanden seien.
Ursprünglich klagten die 13 Plattenfirmen im August 2006 gegen Limewire, da laut Anklageschrift der Dienst "ausschließlich der Internet-Piraterie für Musik dient". Nach einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung wurde Limewire im Oktober 2010 eingestellt. Die gerichtlichen Verhandlungen über die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes begannen in der letzten Woche in New York, nachdem Limewire und dessen CEO Mark Gorden der Urheberechtsverletzung schuldig beurteilt wurden.
Mitch Bainwool, Vorsitzender und CEO von RIAA, feiert das Urteil als Erfolg der gesamten Musikindustrie und sieht die folgende Zahlung als kleine Kompensation für den zugefügten Schaden, der von tausenden Jobeinbußen bis hin Ruin von neuen Künstlern geschätzt wurde. Die Einigung basiert auf dem Urteil des obersten US-Gerichtshofes gegen den P2P-Dienst Grokster in 2005, in dem zum ersten Mal ein Netzwerkbetreiber für den Nutzen seines Dienstes durch Kunden zur Verantwortung gezogen und verurteilt wurde. Bainwol bestätigte, dass sowohl das Urteil gegen Grokster als auch die Schadensersatzzahlung von Limewire zeigen, wie teuer es kommt, wenn jemand sich durch Diebstahl und Betrug mit der Musikindustrie anlegt.
Die Webseite von Limewire zeigt lediglich ein Zitat der gerichtlichen Verfügung an, die das Schließen des Dienstes im letzten Oktober anordnete: "Wir weisen daraufhin, dass ungenehmigtes Hoch- und Herunterladen von urheberechtlich geschützten Werken illegal ist."
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