Kartellamt
EU-Kartellamt plant Wettbewerbsprüfung bei Motorola
Nach dem monatelangen Patentstreit zwischen IT-Größen will nun das EU-Kartellamt Motorola aufgrund unlauteren Wettbewerbs ins Visier nehmen.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia erklärte während einer Pressekonferenz in Washington, D.C., dass er in Betracht ziehe, Motorola wegen überhöhten Preisen für seine Standard-konformen Patente einer Untersuchen zu unterziehen. Motorola verlangt für die Vergabe seiner Patente 2,25 Prozent des Geräte-Endpreises - egal, ob die mit dem Gerät in Verbindung stehenden Kosten angemessen sind oder nicht.
Almunia plant nun exekutive Mittel des EU-Kartellrechts zu nutzen, um das sogenannte FRAND-Prinzip durchzusetzen und somit Inhaber von Standard-essentiellen Patenten zu verpflichten, diese zu wettbewerbsfähigen Preise zu lizenzieren. So sollen Standard-konforme Patente allen Wettbewerbern gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Obwohl diese Entscheidung ein kostspieliges Risiko für Googles Übernahme von Motorolas Mobilfunk-Sparte birgt, versicherte der Suchmaschinen-Gigant in einem Schreiben an die IEEE, dass Mobilfunk-essentielle Patente künftig zu FRAND-Bedingungen lizenziert werden.
Seit einigen Monaten liefert sich Apple mit Samsung und Motorola heftige Patent-Rechtstreite. Nachdem das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkte, die es dem Unternehmen verbietet das Tablet Galaxy Tab 10.1 in der EU - mit Ausnahme der Niederlande - zu verkaufen, hatte Apple Klage gegen zehn Smartphone-Modelle des koreanischen Herstellers eingereicht. Gegen Ende letzten Jahres erwirkte Motorola wiederum ein Versäumnisurteil gegen Apple. Der Vorwurf: "Mobile Geräte" verletzten bestimmte Patentrechte. Zuletzt gewann Apple - wenn auch nicht in allen Punkten - einen Patentstreit vor dem Münchner Landgericht. Dabei beschwerte sich Apple, dass zwei Motorola-Smartphones sowie das Tablet Motorola Xoom das Blätterverhalten von Apples Fotoansicht unter iOS unrechtmäßig nutzen.





Login über einen Foren Account
Gastposting
Gastbeiträge müssen erst freigeschaltet werden, bevor Sie auf der Seite erscheinen.