Von Peter Müller - 13.12.2007, 12:14

Led Zeppelin zeigt: You-Tube-Filter versagen

Das Wiedervereinigungskonzert von Led Zeppelin am letzten Montag bringt an den Tag, das die eingebauten Technologien zum Copyright-Schutz in You Tube nutzlos sind.
Seit kurzem setzt You-Tube die Digitale-Fingerabdruck-Technik ein, um automatisch Videos zu finden, die von Copyright-Inhabern ausdrücklich nicht zur Veröffentlichung freigegeben sind. Als Hilfe zum Identifizieren werden von den Copyright-Inhabern vergleichbare Videos zur Verfügung gestellt.
Struan Robertson, Redakteur der Rechtsberatungswebseite Out-law.com, weist daraufhin, dass die Technik von übereinstimmender Qualität der Videos abhängt. Unterschiedliche Randbedingungen erzeugen jedoch nicht-vergleichbare Videos, auch wenn sie das gleiche Konzert darstellen. „Die Identifizierung wird erschwert durch Bewegung, ungünstige Kamerapositionen und miese Ton- und Videoqualität“ beklagt Robertson.
Trotz allen Kontrollen in You Tube erscheinen online stündlich neue Video-Schnipsel von dem Led-Zeppelin-Konzert in London. Die meisten Beiträge sind verrauscht und haben schlechte Tonqualität, aber die Fans lassen sich dennoch nicht bremsen. Eine Million Fans bewarben sich um die verlosten 20.000 Eintrittskarten bei Preisen ab 250 Euro.
Die Anwender werden in der Hilfe vor Copyright-Verletzungen beim Hochladen von Konzertmitschnitten gewarnt. Aber die illegalen Beiträge müssen alle gemeldet werden und werden daraufhin von You Tube manuell entfernt. Im Fall der entdeckten Led Zeppelin-Mitschnitte wird bei jedem entfernten Beitrag nun die Erklärung “Wegen Copyright-Klage von Warner Music Group“ angezeigt.
Die Situation zeigt einen weiteren wunden Punkt in der Beziehung zwischen Copyright-Inhabern und You Tube. Viacom hat Google, die Muttergesellschaft von You Tube, im März zur Zahlung von einer Milliarde Schadensersatz verklagt wegen ungenehmigtem Hochladen von Mitschnitten seiner TV-Shows.
Seitdem entfernt Google illegale Videos, aber überlässt die Verantwortung dem Copyright-Inhaber, die Verstöße und Links zu melden. Viacom führt dies als Klagepunkt in der Schadensersatzforderung, aber Googles Verhalten verstößt weder gegen das US-Digital-Millennium Copyright-Gesetz noch gegen europäische Rechtssprechung
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