Von dpa dpa - 23.07.2010, 07:23

Medien

Streit von ARD und Verlegern: Der Ton verschärft sich

Die Aufregung war groß, sehr groß. Am Dienstag verkündete die ARD, dass alle ihre Online-Angebote nach interner Prüfung grünes Licht erhalten hätten.
Zu diesem Zwecke hatte der Senderverbund beim ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Essenz des Papier-Papiers: Die journalistischen Angebote im Internet seien verfassungsrechtlich als Rundfunk zu definieren. Also ein Freibrief für die ARD, die ja Rundfunk als ihre Kernaufgabe versteht, im weltweiten Netz? Die Gegner öffentlich-rechtlicher Online-Aktivitäten schäumen. Sie sehen ihre privatfinanzierten Geschäftsmodelle bedroht.

Öffentlich-rechtlich vs. privat

Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte die Eskalation des Kräftemessens in den Tagen danach. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) beschäftigte sich am Mittwoch auf der Seite eins mit dem Ausgang des ARD-internen Dreistufentests, dem vom Gesetzgeber verordneten Verfahren zur öffentlich-rechtlichen Präsenz im Web. "Es verkündet nichts anderes als einen totalen Machtanspruch, das Ende der freien Presse und die Herrschaft des Staatsjournalismus", hieß es in dem Kommentar. "Das Internet, die Presse werden zum Rundfunk und zu einer hoheitlichen Aufgabe erklärt."
Der als besonnen geltende ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust, Intendant des Südwestrundfunks, reagierte auf die Einschätzung in einem offenen Brief an FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher mit ungewohnt scharfen Tönen. Gegen die Darstellung "Herrschaft des Staatsjournalismus" verwahre er sich im Namen der ARD entschieden. "Dies ist geschichtsvergessen und maßlos. Es macht mich sprachlos, dass Sie dies in einer Qualitätszeitung wie der FAZ zulassen." Vom "Ende der freien Presse" und einem "totalen Machtanspruch" der öffentlich-rechtlichen Sender zu sprechen, nur weil das unabhängige Gutachten nicht den Interessen der Verlage entspreche, sei völlig unverhältnismäßig und einer seriösen Zeitung unwürdig.
Bereits unmittelbar nach der Präsentation des Gutachtens hatte sich der Ton zwischen den Duellanten zugespitzt: Es sei ein Skandal, dass das im Rundfunkstaatsvertrag niedergelegte Verbot presseähnlicher Angebote bisher komplett leerlaufe, sagte BDZV- Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. ARD und ZDF legten "presseähnlich" so aus, dass ihr Angebot eins zu eins so aussehen müsse wie gedruckte Zeitungen oder Zeitschriften - das Gutachten bietet ihnen in Wolffs Augen jetzt aber mehr Gestaltungsspielraum. Das Ergebnis demonstriere deutlich, dass es für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk in Deutschland bislang keine Grenze und kein Korrektiv gebe, sagte der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Hubert Burda.
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