Von Peter Müller - 11.05.2001, 00:00

Mehr öffentlich-rechtliches soll ins Netz

Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU)
kann sich vorstellen, dass das Online-Engagement der öffentlich-
rechtlichen Anstalten ausgeweitet werden könnte. Bisher sind die
Internet-Aktivitäten von ARD/ZDF rechtlich auf programmbegleitende,
werbefreie Beiträge begrenzt. «Ich bin mir nicht sicher, ob es bei
der Regelung bleiben kann», sagte der CDU-Politiker am Donnerstag in
einer medienpolitischen Grundsatzrede in Leipzig. «Wir dürfen den
Öffentlich-Rechtlichen nicht die neuen Möglichkeiten und damit die
Zukunft nehmen.» Wenn sie langfristig junge Menschen erreichen
wollten, müssten die Anstalten die neuen Wege mitgehen. Die privaten
Rundfunkanbieter lehnt erweiterte Spielräume für ihre öffentlich-
rechtliche Konkurrenz in den neuen Medien vehement ab.
Vogel sprach auf dem «Medientreffpunkt Mitteldeutschland», einem
zum zwölften Mal veranstalteten Medienfachkongress, der am Donnerstag
zu Ende ging. Auch Sachsen-Anhalts Regierungschef Reinhard Höppner
(SPD) hatte sich zum Beginn des Kongresses dafür ausgesprochen, ARD
und ZDF die Möglichkeit zu geben, in den neuen Medien und ihren
interaktiven Diensten mit den Privaten mithalten zu können. Für
Sachsens Regierungschef Kurt Biedenkopf (CDU) ist dagegen mit Blick
auf die nach seiner Ansicht jetzt schon hohen Rundfunkgebühren eine
Ausweitung der Online-Aktivitäten nicht denkbar.
Biedenkopf wies außerdem darauf hin, dass sich die Anstalten mit
neuen Diensten im Internet auf das Feld europäischen
Wirtschaftsrechts mit «knallharten» Wettbewerbsregeln begehen würden.
Dort könnten sie ähnliche Probleme mit Brüssel bekommen wie derzeit
die öffentlich- rechtlichen Geldinstitute.
Nach Ansicht Vogels muss in jedem Fall die Überlebensfähigkeit des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert werden, damit er als
Korrektiv zur Unüberschaubarkeit des in Zukunft zu erwartenden
grenzüberschreitenden medialen Angebots wirken köne. Deshalb werde es
auch weiterhin eine Art Rundfunkgebühr geben, in welcher Form, sei
noch ungewiss.
Der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Udo Reiter,
vertat die Ansicht, dass die bisherige Medienordnung keinen Bestand
haben werde. In der Privatwirtschaft balle sich eine ungeheure
Medienmacht zusammen. International tätige Konzerne verfügten über
eine Finanzkraft, mit der verglichen die öffentlichen
Rundfunkgebühren eine eher bescheidene Finanzmasse darstellten. Es
sei das große Problem, was passiere, wenn sich die
Wertschöpfungskette dieser Konzerne vertikal durchsetze, sagte
Reiter. Schließlich sei es einem demokratischen System nicht
zuträglich, wenn sich zu viel Medienmacht zusammenballe.
dpa
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