Von Thomas Weiss - 16.10.2006, 15:16

Microsoft erlaubt kein Vista Home in Parallels Desktop und VMware

Wer Windows Vista kauft und in einer virtuellen Umgebung wie Parallels Desktop verwendet, könnte vom Hersteller den Support verweigert bekommen. Denn zum ersten Mal nimmt Microsoft in seine Endbenutzer-Lizenzverträge virtuelle Maschinen auf: Auf ihnen, so die EULA (End User License Agreement), ist der Einsatz der Versionen für Heimanwender "Home Basic" und "Home Premium" verboten.
Nachdem Windows XP bei der Markteinführung 2001 auf Grund des komplizierten Lizensierungsverfahrens übers Internet auf laute Kritik stieß, will Hersteller Microsoft es dieses Mal besser machen: Die EULA, erklärt Fachautor Paul Thurrott, soll nun so einfach sein, dass die Leute sie nicht nur lesen, sondern sogar verstehen können. Geändert habe sich im Vergleich zu Windows XP aber nur wenig: Wer Windows mit einem PC zusammen kauft (laut Microsoft 90 Prozent der Anwender), dürfe die Software nicht auf einen anderen PC übertragen. Wer Windows separat in der Box erstehe, könne die Nutzungsrechte weiterhin auf dem einem PC aufheben und auf einen anderen transferieren. Neu ist allerdings: Die physikalische Installation auf einem Computer und die Installation auf einer virtuellen Maschine gelten als als zwei Instanzen. Wer Vista gleichzeitig sowohl mit Boot Camp als auch mit Parallels Desktop oder VMware benutzen will, muss das Windows-Betriebssystem laut EULA auch zwei Mal kaufen. Damit sind die Probleme für Anwender von Virtualisierungslösungen aber noch nicht zu Ende. Denn für die zwei günstigsten Vista-Versionen, die für Heimanwender gedacht sind, schließt der Lizenzvertrag die Installation auf virtuellen Maschinen generell aus: Vista Home Basic und Home Premium entsprechen den bisherigen Versionen XP Home und XP Media Center, sie sollen zwischen 233 und 269 US-Dollar kosten. Erst die teurere Versione Vista Business für Firmenkunden erlaubt den Einsatz in der virtuellen Umgebung. Doch auch mit der Business-Variante muss man für den Einsatz in Parallels und Boot Camp noch zwei Lizenzen einrechnen. Lediglich Windows Vista Enterprise erlaubt den Einsatz einer physikalischen Installation und vier weiterer virtueller - allerdings dürfte die Enterprise-Version mit 449 US-Dollar Euro bereits fast das Doppelte kosten wie die Basisversion. Im Gegensatz zu den USA haben EULA-Verträge in Europa nur beschränkte Gültigkeit, zumindest, wenn man eine Applikation im Laden und nicht online ersteht: Der Kunde schließt seinen Nutzungsvertrag nach geltendem Recht bereits beim Kauf der Software, die EULA liegt ihm zu diesem Zeitpunkt aber noch gar nicht vor. Technisch wird zudem niemand davon abgehalten, auch Vista Home Basic und Home Premium in einer virtuellen Umgebung einzusetzen, schreibt Paul Thurrot: Allerdings dürfte Microsoft bei verletzter EULA den Kundensupport nicht gewähren.
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