Von Patrick Woods - 28.10.2008, 17:22

Online-Bibliothek: Google einigt sich mit Autoren und Verlegern

Internetdienstleister Google hat sich mit der Vereinigung der Buchautoren und Verlage auf eine außergerichtliche Einigung verständigt. Es geht um die Digitalisierung von Büchern.
Google will eine große Anzahl Bücher digitalisieren, ins Internet stellen und durchsuchbar machen - Autoren und Verlage in den USA wehrten sich dagegen. Jetzt sieht es so aus, als hätten die Parteien eine Einigung erzielt. Der Autorenverband "Authors Guild" hatte eine Sammelklage gegen Googles Pläne eingereicht, fünf große US-Verlage taten es ihnen gleich. Jetzt melden die Autoren einen Verhandlungserfolg: Google will geistiges Eigentum schützen und auch Tantiemen an die Autoren auszahlen.
Dazu wird der Suchmaschinenbetrieber für 125 Millionen Dollar ein "Buchrechte-Register" einrichten. Dieses soll dazu dienen, die Rechte von Büchern amerikanischer Autoren zu verwalten und tantiemen auszuschütten. Dies soll den Autoren zusätzliche Einnahmen bringen, auch falls deren Bücher einmal digitalisiert werden. In dem Abkommen ist festgelegt, dass beispielsweise Bibliotheken einen Abo-Zugang zu allen digitalisierten Büchern oder den Online-Büchern ausgesuchter Einrichtungen wie US-Universitäten bekommen können. Normale Nutzer können geschützte Bücher durchsuchen und bereits eine Vorschau lesen.
Zudem will Google Bücher ins Netz stellen, deren Urheberrechte bereits abgelaufen sind. Zudem vereinbarten die Parteien, dass es dank Google in Zukunft neue Vermarktungsmöglichkeiten für digitale Bücher geben soll. Beide Seiten feiern die Einigung als Erfolg. So sagte der Vorsitzende der Verlagsvereinigung, Richard Sarnoff: "Aus unserer Sicht schafft es einen innovativen Rahmen für die Nutzung urheberrechtsgeschützter Materialien in einer schnelle wachsenden digitalen Welt".
Bei der Google Buch Suche arbeitet der Suchmaschinenbetreiber mit inzwischen 20.000 Verlagen und 28 Bibliotheken weltweit zusammen. Ob sich für deutsche Nutzer durch die erzielte Einigung etwas ändern wird ist noch unklar. Nur wenn die Urheber die Nutzung der Suche im Ausland erlauben, sind die Inhalte auch über die deutsche Ausgabe der Buch-Suche erreichbar.
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