Online-Recht
Kontaktformular reicht fürs Web-Impressum nicht aus
Eine Initiative gegen Missbrauch im Internet macht die Betreiber privater Webangebote auf die umfassende Erfüllung ihrer Impressumspflicht aufmerksam.
Sofern eine Website mit einem geschäftlichen Interesse verbunden ist, müssen der vollständige Name des Verantwortlichen sowie eine Postanschrift und eine E-Mail-Adresse angegeben werden, teilte die Organisation naiin - no abuse in internet am Dienstag in Berlin mit. "Dabei kann ein elektronisches Kontaktformular die Angabe einer E-Mail-Adresse ebenso wenig ersetzen wie ein Postfach die ladungsfähige Postanschrift."
"Besonders erstaunlich ist, dass es sich nicht nur um kleine Online-Shops oder Selbstständige handelt, die der Impressumspflicht nicht vollumfänglich nachkommen", erklärte der naiin-Vizevorsitzender Rene Zoch. "Zu den Sündern zählen immer wieder auch mittelständische Unternehmen und Aktiengesellschaften." Website-Betreiber können sich direkt bei naiin über die für sie geltenden gesetzlichen Vorgaben informieren. Die im Jahr 2000 gegründete Initiative naiin setzt sich gegen Online-Kriminalität, für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein.





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