Onlinedurchung
Onlinedurchsuchung und Bundestrojaner beschlossen
Die Bundesregierung hat das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen, das die Onlinedurchsuchung über Spionagesoftware erlaubt.
Nach schwierigen Verhandlungen hat die große Koalition nun die neue Regelung des Bundeskriminalamtes - befristet - akzeptiert: Beamten können zukünftig zum Zwecke der Prävention terroristischer Aktivitäten Rasterfahndungen durchführen, Telefongespräche und Gespräche übers Internet abhören, Verbindungs- und Standortdaten abfragen, mit versteckten Kameras und Mikrofonen lauschen und spähen und ein Verfahren zum Ausschnüffeln von Festplatten einsetzen. Der versteckte Zugriff auf IT-Systeme soll zunächst bis 2020 befristet sein, der Einsatz des "Bundestrojaners" und der Rasterfahndung solle nach fünf Jahren noch einmal bewertet werden. Bereits Ende des Jahres könnte das neue BKA-Gesetz in Kraft treten.




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