Von Patrick Woods - 15.04.2008, 11:37

OpenMac: „Wir verletzen kein Gesetz“

Der US-Händler Psystar hat sich zu seiner Mac-Alternative, dem OpenMac, geäußert. Der Anbieter zeigt sich selbstbewusst und sieht sich im Recht.
Man werde das System weiter anbieten, sagte ein Mitarbeiter des Unternehmens gegenüber dem IT-Nachrichtendienst „InformationWeek“. Apple werde sein Verbot von OS X auf Drittrechnern vor Gericht nicht aufrechterhalten können, sagte der Angestellte.
Man verletze kein Gesetz, ist sich der Anbieter sicher. Psystar wird das System weiter verkaufen. Dennoch hat sich über Nacht der Name des Systems von OpenMac in „Open Computer“ gewandelt. Psystar argumentiert mit den US-amerikanischen Monopolgesetzen. Apples Vertriebspolitik sei ihrer Meinung nicht damit vereinbar.

Verletzt Apple die Monopolgesetze?

Ob diese Argumentation vor Gericht haltbar ist, muss sich noch zeigen, falls Apple diesen Weg einschlagen sollte. Apple nutzt keine marktbeherrschende Stellung aus oder versucht Konkurrenten vom Markt zu drängen, wie es bei einem Monopolvergehen der Fall wäre.
Stattdessen nutzt Apple die Vertragsfreiheit und das Urheberrecht, um sein Produkt so zu vertreiben, wie sie es wollen. Dennoch handelt es sich bei der OS-X-Beschränkung auf Macs um eine künstliche technische Sperre.
Nach deutschem Recht sind Lizenzbedingungen wie die von Apple nicht unbedingt bindend, wenn sie den Konsumenten im Vergleich zu seinen gesetzlichen Rechten benachteiligen. Ob es sich hierbei um ein Konsumentenrecht handelt, ist äußerst fraglich. Der Kernpunkt bei dieser Angelegenheit liegt ohnehin bei den Urheberrecht.

Urheberrecht gegen Eigentum

Um OS X auf einem „Hackintosh“ zu installieren, muss beispielsweise der Kernel des Betriebssystems gepatcht werden. Das ist eine unerlaubte Veränderung an einer urheberrechtlich geschützten Software und damit verboten. Sowohl hier als auch in den USA.
Der Psystar-Sprecher vergleicht Apples Politik: „Was wäre, wenn Honda verlangen würde, dass man mit ihren Autos nur auf bestimmten, von ihnen genehmigten Straßen fahren darf?“ Dass dieser Vergleich hinkt, sollte der Firma selbst auffallen. Ein Auto ist im Gegensatz zu Software kein geistiges Eigentum und fällt nicht unter das Urheberrecht. Zudem müsste Honda hier auch die Straßen entwickelt und gebaut haben.

Ein weiterer Mac-Klon von Psystar

Psystar hat unterdessen ein weiteres Modell in seinen Onlineshop gestellt, den OpenPro Computer für knapp 1.000 Dollar.
Info: Psystar
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