Von Sabine Friedrich - 07.05.2012, 06:58

Patentrecht

Samsung darf Apple-Patent um Bildergalerien anfechten

Das Gericht in Mannheim will im Patentstreit abwarten, ob das umstrittene Apple-Patent vom Bundespatentgericht für gültig erklärt wird.
Das Landgericht Mannheim hat am letzten Freitag entschieden, dass Samsung die Gültigkeit eines Patents von Apple anfechten darf, bevor ein Urteil darüber gefällt wird, ob Samsung dieses Patent verletzt. Apple beantragte eine einstweilige Verfügung zum Verkaufs-Stopp aller Android-Geräten von Samsung wegen Patentverletzung. Apple klagt, dass Samsungs Bildergalerie auf seinen Android-Geräten gegen Apples europäisches Patent mit dem Titel "tragbare elektronische Geräte für Foto-Verwaltung" verstößt. Der Richter entschied nun dieses Verfahren auszusetzen, bis die Gültigkeit des fraglichen Patents vom deutschen Bundespatentgericht geklärt ist, berichtet Joachim Bock, ein Pressesprecher des Landesgerichts.
Diese Aussetzung ist ungewöhnlich, das Patentgerichte in Deutschland in der Regel einstweilige Verfügungen zulassen, bevor die Gültigkeiten der fraglichen Patente geklärt sind. Falls ein Patent dann in Nachhinein für ungültig deklariert wird, sind Schadensersatzzahlungen fällig. So wurde Apple im Februar durch eine einstweilige Verfügung zu Gunsten von Motorola gezwungen, seinen Mail-Push-Dienst für Mobile Me und iCloud zu deaktivieren, obwohl Apple die Gültigkeit von Motoroals Patent anzweifelte.
Ariane Mittenberger-Huber, eine Pressesprecherin des Bundespatentgerichts erklärt, dass Richter Verfahren vertagen und auf die Entscheidung über die Gültigkeit von Patenten warten dürfen. Für die Anhörung von Apple gegen Samsung, ob das Patent rechtskräftig ist oder nicht, ist noch kein Datum gesetzt. Die Verhandlung findet wahrscheinlich erst Ende 2012 oder Anfang 2013 statt. Ein Verfahren um die Gültigkeit zieht sich in der Regel weitaus länger hin als eine Entscheidung für eine einstweilige Verfügung, erwartet die Pressesprecherin.
In der Praxis versuchen die Hersteller oft die einstweiligen Verfügungen durch deutsche Gerichte zu umgehen. So hat Samsung als Antwort auf Verkaufsstopp des Galaxy Tab 10.1 durch Apple eine geänderte Tablet-Version auf den Markt gebracht, um dies in Deutschland verkaufen zu dürfen. Apple hat auch gegen die geänderte Version Galaxy Tab 10.1N eine Verfügung beantragt, aber in erster Instanz nachgeben müssen und hofft nun in nächster Instanz beim Landesgericht in Düsseldorf im Juni auf Erfolg.
Das Landgericht Mannheim hätte am letzten Freitag auch ein anderes Verfahren entscheiden sollen, in dem Apple in Deutschland auf sein geistiges Eigentum pocht und Samsung den Gebrauch von Scrollen, Zoomen und Drehen af einem Touchscreen untersagen will. Bock verkündete, dass diese Entscheidung auf dem 11. Mai vertagt wurde.
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