Von Peter Müller - 10.06.2011, 07:35

Patentstreit

Oberstes Gericht entscheidet in Patentstreit gegen Microsoft

Der US-Supreme-Court hat im Patentstreit von Microsoft mit dem kanadischen Unternehmen i4i gegen den Softwareriesen entscheiden und damit eine frühere Entscheidung einer niederen Instanz bestätigt
I4i hatte Microsoft vorgeworfen, mit Word ein Patent zu verletzen, das beschreibt, wie man mit einer Software die Architektur eines Dokuments verändern könnte. Konkret war damit die Fähigkeit von Word gemeint, XML-Dokumente zu bearbeiten. Da i4i ein Verkaufsverbot erwirkt hatte, liefert Microsoft Word seit 2009 ohne dieses Feature aus.
Das oberste Gericht der USA hält an der Rechtssprechung fest, dass ein der Patentverletzung bezichtigtes Unternehmen die Beweislast trage und "Klar und unmissverständlich" zeigen müsse, dass das fragliche Patent ungültig sei. Dies ist Microsoft nicht gelungen, stattdessen forderte der Konzern, dass die vorliegenden Indizien ausreichen müssten. Microsofts Verteidigungsstrategie hatten Unternehmen wie Google und Apple unterstützt, die selbst öfter in Patentstreitigkeiten vor Gericht stehen.
Microsoft zeigt sich enttäuscht und drückt aus, dass die derzeitige Rechtssprechung Innovation verhindere, da sie Troll-Klagen von Patenthaltern begünstige: "Der Fall hat ein wichtiges Thema aufgeworfen, das der Supreme Court schon in einer früheren Entscheidung als fragwürdig eingestuft hat und von dem wir dachten, es würde einer Klärung bedürfen. Da das Ergebnis nicht das ist, was wir erhofften, werden wir uns weiterhin für Gesetzesänderungen stark machen, die den Missbrauch des Patentsystems unterbinden könnten und Erfinder, die Patente mit echter Innovation halten, schützen."
Das Gericht begründet seine Ablehnung der Microsoft-Argumentation wie folgt: "Laut Microsoft soll ein Verteidiger in einem Patentverletzungsprozess lediglich eine Jury mit den Indizien überzeugen. Zumindest sollen diese Argumente dann gelten, wenn sie bei der Erteilung des Patentes keine Rolle spielten. Beide Eingaben weisen wir zurück."
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