Von Thomas Hartmann - 23.01.2012, 07:03

Personalpolitik

Adobe und Apple hatten Nichtabwerbeabkommen

Aus einer E-Mail erscheint ersichtlich, dass tatsächlich geheime Absprachen unter anderem zwischen Adobe und Apple gegeben hatte, sich gegenseitig keine Angestellten streitig zu machen. Auch Steve Jobs wird darin namentlich erwähnt
Diese Woche soll im US-amerikanischen San Jose eine zivilrechtliche Anhörung herausfinden, ob Google, Apple, Pixar, Lucasfilm, Adobe, Intel und Intuit sich im Geheimen darauf verständigt haben, gegenseitig keine Konkurrenz bei der Abwerbung oder Anstellung von Fachpersonal zu bieten. Dies teilt der Blog Tech Crunch mit. Gleichzeitig hat die Site von Dokumenten erfahren, die auch öffentlich vorliegen und die Klägerseite zu bestätigen scheinen, dass Angestellte tatsächlich bei einer Bewerbung bei anderen IT-Unternehmen behindert wurden.
So konnten sie sich weder beruflich weiterentwickeln noch höhere Gehälter aushandeln. Dazu habe eine "No Poach"-Abmachung gedient, welche die Beteiligten verpflichtete, nicht im Gebiet des anderen Unternehmens "zu wildern". In einem Fall schrieb der damalige Adobe-CEO Bruce Chizen diesbezüglich offenbar an Steve Jobs. In einer E-Mail dazu heißt es, dass Bruce (Chizen) und Steve Jobs eine Abmachung getroffen hätten, keine Mitarbeiter von Apple zu umwerben und umgekehrt. Solche Gepflogenheiten scheinen unter den genannten IT-Unternehmen gang und gäbe zu sein, wie aus einer weiteren E-Mail hervorgeht, auch dass man gegenseitig davon wusste. Dies würde bedeuten, dass sich die betroffenen Unternehmen ungesetzlich eigene Regeln zum Schaden der Angestellten verschafft hatten.
Die Kläger wollen auf Schadenersatz für die betroffenen Mitarbeiter der beklagten Unternehmen plädieren. Die erste Anhörung dazu findet am kommenden Donnerstag statt. Das erwähnte umfangreiche Dokument mit den E-Mail-Zitaten liegt bei Tech Crunch vor, etliche Passagen sind allerdings ausgeschwärzt. Die Verteidigung bestreitet im Vorfeld irgendwelche konspirative Praktiken und verweist lediglich auf anerkannte "bilaterale Abkommen".
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