Von Denise Bergert - 16.07.2012, 09:41

Studie

Urheber-Abgabe für externe Festplatten ungerechtfertigt?

©Apple

Die Verwertungsgesellschaften fordern eine Urheber-Abgabe auf externe Festplatten. Eine Studie der Herstellerverbände zeigt nun jedoch, dass diese Forderung unberechtigt ist.
Um von Raubkopierern zu profitieren, fordert die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) aktuell eine so genannte Urheber-Abgabe für externe Festplatten. Mit einer Gebühr von sieben bzw. neun Euro sollen Kopien von Musik und Videos laut der ZPÜ vergütet werden. Die Herstellerverbände sehen in dieser Forderung eine Zumutung und ließen nun eine Nutzungsstudie anfertigen. Das Ergebnis: Nur rund drei Prozent des Speicherplatzes auf externen Festplatten werden für das Ablegen von Videos und Musik genutzt.
Laut dem Branchenverband Bitkom, der die Studie bei der GfK-Marktforschung in Auftrag gegeben hat, stehe die geforderte Gebühr in keinem Verhältnis zu der tatsächlichen Nutzung externer Festplatten. Im Rahmen der Studie, die laut Bitkom als repräsentativ anzusehen ist, sind rund 32 Prozent der Deutschen im Besitz einer externen Festplatte mit durchschnittlich über 600 GigaByte Speicherplatz.
Den Mammut-Anteil auf den Peripherie-Geräten nehmen mit 24 Prozent Sicherungskopien ein, acht Prozent entfallen für berufliche Zwecke und auf rund sieben Prozent finden sich Fotos und Heimvideos. Mit 55 Prozent den größten Anteil macht ungenutzter, freier Speicher aus. Die übrigen sechs Prozent könnten für die Ablage von Musik und Videos genutzt werden. Die Industrie hält jedoch die Hälfte davon für nicht vergütungspflichtig, womit nur noch rund drei Prozent für das Speichern von Privatkopien genutzt werden könnten.
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