Von cw cw - 08.07.2005, 12:10

Urheberrecht als Preistreiber

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Käufer von Multifunktionsgeräten wie Drucker mit Scanner- und Kopierfunktion müssen künftig möglicherweise tiefer in die Tasche greifen..
Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte in einem Musterprozess den Hersteller Hewlett-Packard (HP) zur Zahlung von Abgaben auf die Geräte nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft Wort Recht und sprachen ihr zunächst 1,4 Millionen Euro zu. Das Gericht ließ laut Mitteilung vom Donnerstag Revision vor dem Bundesgerichtshof zu (Az.: 4 U 19/05).
Der Industrieverband BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) kritisierte das Urteil und betonte, dass es bei dem Rechtsstreit um die Höhe der Abgaben gehe. "Wir streiten nicht über das Ob", sagte ein BITKOM-Sprecher in Berlin. Die nach dem Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Abgaben von 38,35 bis 613,56 Euro je Gerät seien von der Industrie nicht zu bezahlen. Damit entstünden jährliche Zusatzkosten von 120 Millionen Euro, teilte BITKOM mit. Die Hewlett-Packard GmbH in Böblingen kündigte Revision gegen das Urteil an.
Die Verwertungsgesellschaft Wort, die die Abgaben an Wortautoren und deren Verleger ausschüttet, begrüßte das Urteil. Die Höhe der Abgabe ist nach Angaben des Gerichts abhängig von der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Gerätes. Mit der Pauschale, die jeder Käufer sonstiger Vervielfältigungsgeräte in Deutschland automatisch mit dem Kaufpreis bezahlt, wird das Recht vergütet, im gesetzlichen Rahmen Text- und Bilddokumente für private Zwecke zu kopieren. Die VG Wort verwaltet Urheberrechte für mehr als 300.000 Autoren und 7000 Verlage in Deutschland.
Führende Anbieter wie Brother, Canon, Epson, Lexmark und Xerox sowie Kyocera Mita verlangten in einer gemeinsamen Stellungnahme eine Modernisierung des Urheberrechts. Gerätepreis und Abgaben müssten in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, hieß es. Farb-Multifunktionsgeräte würden im Handel bereits für weniger als 100 Euro angeboten. Bestätigt der BGH das Urteil, würden sich die Preise nach Angaben der Hersteller nahezu verdoppeln. (dpa/tc)
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