Von Christian Remse - 18.04.2012, 07:09

Urteil

Apple verliert iCloud-Patenstreit in Deutschland

Nachdem Apple bereits im Februar dieses Jahres eine rechtliche Patentniederlage hinnehmen musste, untersagte nun erneut ein deutsches Gericht dem Unternehmen seinen Push-Mail-Dienst hierzulande anzubieten.
Motorola hat im Patentstreit mit Apple erneut gewonnen. Somit darf Apple keine Push-Mails an iCloud- und MobileMe-Nutzer in Deutschland schicken. Das jüngste Urteil bekräftigt somit einen vorangehenden Gerichtsentscheid vom Februar dieses Jahres, der es iOS-Geräten in Deutschland untersagt, den Push-Dienst zu nutzen. Zwischenzeitlich hat Apple sich darum bemüht, den Dienst wiedereinzuführen, doch dabei ist das Unternehmen gescheitert. Laut Dow Jones hat das Mannheimer Bezirksgericht Apple nun dazu verurteilt, Entschädigungszahlungen an Motorola Mobility zu verrichten. Bislang steht allerdings noch nicht fest, welche Kosten auf Apple zukommen werden. Dem Wall Street Journal zufolge plant Apple in Berufung zu gehen.
Mehr als nur ein Bußgeld
Apple dürfte an diesem Urteil besonders schwer zu kauen haben, denn Rivale Google plant die Übernahme von Motorola Mobility für 12,5 Milliarden US-Dollar, um somit in den Hardware-Bereich vorstoßen zu können. Da Motorola über eine der größten Patentrecht-Bibliotheken in der Smartphone-Branche verfügt, könnte das Urteil auch Google gegen verschiedene Patentrechtverletzungen rund um sein Betriebssystem Android schützen. Im Februar erklärte Apple auf seiner Support-Webseite, dass der Push-Mail-Dienst für Nutzer von iCloud und Mobile Me innerhalb der Grenzen Deutschlands derzeit nicht verfügbar sei.
Weiterhin heißt es, "Betroffene Kunden werden weiterhin ihre iCloud- und Mobile Me-E-Mail erhalten; neue Nachrichten werden jedoch erst dann auf ihre Geräte geladen, wenn das Mail-Programm geöffnet wird, bzw. wenn das Gerät periodisch neue E-Mails abruft, je nach Konfiguration der iOS-Einstellungen." Andererseits versichert Apple: "Der Push-E-Mail-Service auf Desktop-Computern, Laptop-Computern und im Internet, sowie Dienste anderer Anbieter, wie z. B. Microsoft Exchange ActiveSync, sind hiervon nicht betroffen".
Der Rechtsstreit beruht auf dem europäischen Patent mit der Nummer 0847654 (B1) und der Bezeichnung "Multiple Pager Status Synchronization System and Method".
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