Von Patrick Woods - 05.11.2011, 13:59

Urteil gegen Apple

Motorola erwirkt Urteil gegen Apple in Deutschland

Das Landgericht Mannheim hat ein Versäumnisurteil gegen Apple Inc. gefällt. Dieses verbietet Apple USA, in Deutschland "Mobilgeräte" zu vertreiben. Auf den Verkauf hat dies aber zunächst keine Auswirkungen.
Das Landgericht Mannheim hat ein Versäumnisurteil gegen Apple verhängt. In diesem Antrag von Motorola gegen Apple Inc. ging es um Mobilfunkpatente. Das Urteil erging, weil Apple eine Frist nicht eingehalten hatte, offenbar aber sogar bewusst. In der Folge verbietet das Landgericht Apple Inc. "mobile Geräte" in Deutschland zu vertreiben, die zwei der dort genannten Motorola-Patente verletzen.

Kein echtes Verkaufsverbot

Die Patente sind in der kurzen Beschreibung sehr allgemein gehalten und betreffen unter anderem das "Senden eines Kommunikationssignals in Blöcken." Das Urteil klingt zunächst nach einem Verkaufsverbot. Dies trifft in der Praxis aber nicht zu. Das Urteil betrifft nur die US-Gesellschaft Apple Inc. Verkäufer des Apple Online Stores in Deutschland ist jedoch "Apple Sales International" mit Sitz in Irland.
Die deutschen Apple Stores werden von der Apple Retail Germany GmbH mit Sitz in München und Frankfurt/Main betrieben. Die vom Urteil betroffene Gesellschaft Apple Inc. vertreibt in Deutschland also keine Apple-Hardware. Demensprechend fällt Apples Reaktion auf das Urteil aus: "Dies ist ein Prozessdetail, das nichts mit dem eigentlichen Fall zu tun hat. Dies hat derzeit keine Auswirkungen darauf, Apple-Geräte in Deutschland verkaufen zu können." – so ein Apple-Sprecher gegenüber "The Verge".
Auch in den USA läuft ein Verfahren über die entsprechenden Patente. Apple hatte hier argumentiert, dass diese Patente Mobilfunkstandards betreffen und dafür sorgen sollen, dass Samsung und Motorola ein Monopol auf verbreitete Technik erhalten.
Nachtrag: Diverse Rechtsanwälte und der Patentblogger Florian Müller schätzen, dass die Entscheidung mittelfristig durchaus Konsequenzen für Apple haben könnte. Die Tochtergesellschaften könnten als "Erfüllungsgehilfen" vom Urteil mitbetroffen sein. Festlegen möchte sich hier aber niemand. Zudem schätzen die Experten Apples Chancen, die Entscheidung anzufechten, als sehr gut ein.
Kommentare zu diesem Artikel (1 Beiträge)
Kommentar verfassen:
Kommentar verfassen

Login über einen Foren Account





Gastposting

Gastbeiträge müssen erst freigeschaltet werden, bevor Sie auf der Seite erscheinen.





3x Macwelt testen!
Ja, ich teste 3x die Macwelt mit DVD für nur 11,90 € (19,- Sfr). Den 4 GB USB-Stick erhalte ich gratis dazu.
Macwelt 6/12
Anrede:
Vorname:
Nachname:
Straße/Nr:
PLZ/Ort:
Land:
E-Mail:
Bestätigen
Nur wenn ich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der 3. Ausgabe nichts von mir hören lasse, möchte ich die PC-WELT mit DVD zum gleichen Preis weiterbeziehen (D: 55,80 €/Jahr, EU: 64,80 €/Jahr, CH: 103,70 Sfr/Jahr). Nach dem Testzeitraum ist der Bezug jederzeit kündbar.
Ich bin damit einverstanden, dass die IDG Tech Media GmbH und ihre Partner mich per E-Mail über interessante Vorteilsangebote informieren.
Jetzt anfordern
- Anzeige -
Angebote für Macwelt-Leser
Macwelt für iPad

Macwelt auf dem iPad lesen
Schon am Freitag vor dem Erstverkaufstag des gedruckten Magazins ist die Macwelt auf Ihrem iPad!

Macwelt mobil

Macwelt mobil
Die Nachrichten von Macwelt können Sie nun auch unterwegs jederzeit bequem lesen.

1234117
Content Management by InterRed